Arbeitsschutzausschuss Mit der ASA-Sitzung optimiert ihr euren Gesundheitsschutz Autor: Hannah Yeboah

Beim Arbeitsschutzausschuss geht es darum, den Gesundheits- und Arbeitsschutz in eurem Unternehmen zu beurteilen und zu verbessern. Doch auch wenn euer Unternehmen hierbei im Vordergrund steht, sind eine Reihe weiterer Parteien bei einer ASA-Sitzung anwesend.
Um welche Personen handelt es sich dabei? Ist die ASA-Sitzung verpflichtend? Und besitzt sie Entscheidungsrecht? Diese Fragen und mehr möchten wir nun beantworten.

Themen in diesem Beitrag

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Was versteht man unter einer ASA-Sitzung?

Eine ASA-Sitzung ist ein Zusammenkommen unterschiedlicher Akteur:innen eines Unternehmens, welche sich über das Thema Arbeits- und Gesundheitsschutz austauschen. Das Ziel der Sitzungen ist die ständige Verbesserung des Arbeitsschutzes sowie die Gewährleistung eines ungestörten Betriebsablaufs. Bei dem Zusammenkommen stehen mögliche Entscheidungen und Maßnahmen sowie ihre Umsetzung im Vordergrund.

Wann sind ASA-Sitzungen verpflichtend?

Die Bildung eines Arbeitsschutzausschusses ist verpflichtend, sobald in eurem Unternehmen mehr als 20 Mitarbeitende angestellt sind. Das legt § 11 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) fest. Unterschieden wird hier jedoch zwischen Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigten. Für Teilzeitbeschäftigte gilt bei der Berechnung der Wert 0,5, wenn Sie bis zu 20 Stunden wöchentlich arbeiten. Bei einer Arbeitszeit von bis zu 30 Stunden wird der Wert 0,75 verwendet.

Wie oft kommt der Arbeitsschutzausschuss zusammen?

Mindestens einmal vierteljährlich kommt der Arbeitsausschuss zusammen. Das regelmäßige Abhalten des Ausschusses ist notwendig, damit das Ziel der ASA, die kontinuierliche Verbesserung des Arbeitsschutzes, gewährleistet werden kann.

Unter anderem seit ihr als Arbeitgebende sowie Betriebsärzt:innen und die Sifa an der Sitzung beteiligt. © Shutterstock, Rawpixel.com
Neben euch als Arbeitgebenden sind eine Reihe weiterer Parteien an der ASA-Sitzung beteiligt. © Shutterstock, Rawpixel.com

Aus wem setzt sich der Arbeitsschutzausschuss zusammen?

Der Arbeitsausschuss ist immer aus mehreren Mitgliedern unterschiedlicher Branchen zusammengesetzt. Das ist deshalb sinnvoll, da die verschiedenen Parteien die besprochenen Themen aus ihren jeweiligen Blickwinkeln betrachten. Zum einen nehmt ihr als Arbeitgebende an den Sitzungen teil. Außerdem werden vom Betriebsrat zwei Mitglieder ausgewählt, die regelmäßig an den Sitzungen teilnehmen. Daneben nehmen Betriebsärzt*innen, Fachkräfte für Arbeitssicherheit und nach § 22 des siebten Sozialgesetzbuches auch Sicherheitsbeauftragte teil. Zur Anzahl der Sicherheitsbeauftragten macht das Gesetz keine Vorgaben. Hier kann es hilfreich sein, auf die Unternehmensgröße und Organisation zu schauen. Außerdem sollte bedacht werden, welches Thema in der Sitzung besprochen wird. Je nach Thema können auch die Anzahl und der Fachbereich, aus denen die Sicherheitsbeauftragten kommen, variieren.

Eine weitere Partei ist die Schwerbehindertenvertretung. § 95 des neunten Sozialgesetzbuches besagt, dass sie das Recht hat, beratend teilzunehmen, Fragen zu stellen und ihre Meinung einzubringen. Je nach Unternehmensbereich, welche bei der jeweiligen Sitzung im Vordergrund steht, können auch Fachleute aus diesen Bereichen herangezogen werden. Achtet darauf, die Vertretung rechtzeitig einzuladen und über die Agenda zu informieren.

Daneben können weitere Fachleute aus dem innerbetrieblichen oder außerbetrieblichen Bereich teilnehmen. Das können die Personalverwaltung, die Berufsgenossenschaft oder auch externe Berater:innen sein.
Kommen wir nun zu einem der wichtigsten Teile: den Aufgaben des Arbeitsschutzausschusses.

Betriebsbegehungen können Teil der ASA-Sitzung sein. © Shutterstock, PopTika
Auch Betriebsbegehungen und deren Auswertungen können Teil der ASA-Sitzung sein. © Shutterstock, PopTika

Was macht der Arbeitsschutzausschuss?

Neben Aufgaben des ASA, welche variieren können und sich auf spezifische aktuelle Probleme im Unternehmen beziehen, gibt es auch solche, die in jeder Sitzung zum Thema gemacht werden. Dazu gehören unter anderem:

  • Austausch über Investitionen für die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz im Unternehmen,
  • Entwicklung von Maßnahmen für besonders Schutzbedürftige Mitarbeitende, z.B. Schwerbehinderte, Schwangere, Auszubildende o. ä.,
  • Betriebsbegehungen sowie die Auswertung dieser,
  • Auswertung von Berufskrankheiten und Arbeitsunfällen,
  • Beratung über die Ergebnisse sicherheitstechnischer Analysen von Arbeitsstoffen, Arbeitsverfahren und Arbeitsmitteln,
  • Ergreifung von Maßnahmen im Gesundheitsschutz und der Arbeitssicherheit,
  • Austausch über mögliche Schwerpunkte im Arbeitsschutz, beispielsweise die Verwendung von PSA oder Unterweisung Erste Hilfe,
  • Auswertung oder Änderung der Gefährdungsbeurteilung oder anderer Dokumente,
  • Treffen von Maßnahmen in den Bereichen Ausbildung, Schulung und Sicherheitsunterweisung.
Ihr könnt die Sitzung selbst durchführen oder eine bevollmächtigte Person dafür beauftragen. © Shutterstock, NDAB Creativity
Für die Durchführung der ASA-Sitzung könnt ihr eine bevollmächtigte Person beauftragen. © Shutterstock, NDAB Creativity

Von wem werden ASA-Sitzungen durchgeführt?

Die Vorbereitung und Durchführung der ASA-Sitzungen liegt in eurer Verantwortung als Arbeitgebende. Das bedeutet allerdings nicht zwangsläufig, dass ihr diese allein durchführen müsst. Genauso gut könnt ihr eine bevollmächtigte Person dafür beauftragen. Die zuständige Person kann die Leitung dann entweder dauerhaft oder auch für einzelne Sitzungen übernehmen.

Welche Aufgaben übernehmen Leitende der ASA-Sitzungen?

Folgende Aufgaben fallen in den Aufgabenbereich der leitenden Person:

  • Gründung des Arbeitsschutzausschusses,
  • Erstellung der Agenda,
  • Einladung zu den Sitzungsterminen,
  • Eröffnung der Sitzungen.

Die Agenda, die im Vorfeld erstellt wurde, sollte bereits vor der Sitzung allen Teilnehmenden ausgehändigt werden. So können sie sich einen Überblick verschaffen und sich besser auf die Sitzung vorbereiten. Beachtet jedoch, dass nicht jede Person befugt ist, die Leitung des Arbeitsschutzausschusses zu übernehmen. Zu den Akteur:innen, die den Arbeitsschutzausschuss nicht leiten dürfen, gehören Fachkräfte für Arbeitssicherheit sowie Betriebsärzt:innen.

Sowohl im Konferenzraum als auch remote ist die Durchführung der ASA-Sitzung möglich. © Shutterstock, Ground Picture
ASA-Sitzungen können sowohl im Konferenzraum als auch remote stattfinden. © Shutterstock, Ground Picture

Wo findet die ASA-Sitzung statt?

ASA-Sitzungen können entweder als Präsenzveranstaltung oder auch remote per Videokonferenz stattfinden. Wo die Sitzung letztenendes abgehalten wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Sind mehr Personen beteiligt als in den Konferenzraum passen, bietet es sich an, die Sitzung online durchzuführen. Externe Teilnehmer:innen können auch online an einer Präsenssitzung teilnehmen.

In einigen Fällen kann es jedoch erforderlich sein, dass die Sitzung vor Ort stattfindet – beispielsweise wenn sie mit einer Betriebsbegehung oder anderweitigen Überprüfungen des Arbeitsplatzes verknüpft werden soll.

Wichtig ist, dass unabhängig vom Ort immer Protokoll über die ASA-Sitzung geführt wird. Im Protokoll sollten alle Anliegen und Zuständigkeiten sowie die Zeitpläne der Maßnahmen, die beschlossen wurden, festgehalten werden. Anstelle eines Protokolls kann in kleineren Unternehmen auch ein kürzeres Ergebnisprotokoll angefertigt werden. Allen Teilnehmenden sollte das Protokoll ausgehändigt werden.

Wie effizient die ASA-Sitzung verläuft, hängt unter anderem vom Austausch zwischen den Akteur:innen ab. Gelingt eine gute Kooperation zwischen den Sitzungsmitgliedern, fällt es leichter, gemeinsam Entscheidungen zu treffen und Lösungswege zu finden.

Die Gefährdungsbeurteilung könnt ihr als Grundlage für die ASA-Sitzung verwenden. © Shutterstock, thodonal88
Die Gefährdungsbeurteilung kann für die ASA-Sitzung als Grundlage herangezogen werden. © Shutterstock, thodonal88

Warum ist die Gefährdungsbeurteilung für den ASA wichtig?

Gefährdungsbeurteilung und ASA stehen unmittelbar miteinander in Zusammenhang. Im Arbeitsschutzausschuss wird über die Gefahrenlage im Unternehmen beraten. Um diese überhaupt einschätzen zu können und sich bereits im Vorfeld einen Überblick über sie zu verschaffen, bietet es sich an, die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung als Basis zu verwenden. Zur regelmäßigen Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen seid ihr nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes verpflichtet. Mittels Gefährdungsbeurteilung können Gesundheitsrisiken in eurem Unternehmen aufgedeckt werden, damit im Anschluss Maßnahmen ergriffen werden können, um diese zu beseitigen. In diesem Beitrag erfahrt ihr, wie ihr eine Gefährdungsbeurteilung erstellt.

Besitzt der Arbeitsschutzausschuss Entscheidungsrecht?

Egal, was im Arbeitsschutzausschuss besprochen oder worüber beraten wird – er besitzt nicht zwangsläufig das Recht, seine Anliegen auch umzusetzen, sondern lediglich Vorschläge zu machen und Empfehlungen auszusprechen. Die Entscheidungsgewalt liegt nach wie vor bei euch als Arbeitgebenden sowie beim Betriebsrat.

Effizienter Arbeitsschutz mit der Arbeitssicherheit Sofort

ASA-Sitzungen können eine hilfreiche Maßnahme zu einem verbesserten Gesundheitsschutz im Unternehmen sein. Daneben könnt ihr als Arbeitgebende jedoch auch selbst aktiv werden. Wie bereits erwähnt, ist die gesetzlich vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung ein weiteres wichtiges Hilfsmittel. Diese erhaltet ihr bei der Arbeitssicherheit Sofort. Außerdem stellen wir euch wichtige Unterweisungen und Online-Trainings zur Verfügung. Holt euch ein erstes unverbindliches Angebot bei uns ein und erhaltet genau das, was euer Unternehmen benötigt. Gerne könnt ihr uns auch bei LinkedIn folgen, um auf dem neuesten Stand zu bleiben.
Wir freuen uns auf eure Anfragen!

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Beitragsbild: © Shutterstock, Monkey Business Images

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