Erste-Hilfe-Material Erste-Hilfe-Kasten: Das braucht ihr für euer Unternehmen! Autor: Tanja Tach

Der Erste-Hilfe-Kasten ist wahrscheinlich jedem bekannt. Doch wann habt ihr euren Verbandskasten im Betrieb das letzte Mal geöffnet? Um bei einem Not-, Unfall oder Wegeunfall schnell und richtig reagieren zu können, benötigt ihr bestimmtes Erste-Hilfe-Material. Dabei kommt es natürlich auf die Art der Verletzung und auch eure jeweiligen Fähigkeiten an. Was ein betrieblicher Erste-Hilfe-Kasten enthalten muss und wie ihr in eurem Unternehmen damit umgehen solltet, erfahrt ihr hier.

Themen in diesem Beitrag

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Welche betrieblichen Sachmittel braucht es für die Erste Hilfe?

Damit Erste Hilfe erfolgreich erfolgen kann, sind bestimmte Materialien notwendig. Dazu gehört zunächst das Erste-Hilfe-Material, welches sich im betrieblichen Verbandskasten befindet. Das Verbandszeug wird zum Stillen von Blutungen, dem Verbinden von Wunden oder zum Fixieren verletzter Körperteile genutzt. Was sich genau im Erste-Hilfe-Kasten befindet, verraten wir euch später im Beitrag.

Darüber hinaus werden anhand der Gefährdungsbeurteilung und mit Abstimmung der Betriebsärzt:innen weitere Materialien ermittelt, die benötigt werden. Dazu können medizinische Geräte zählen, wie ein automatisierter externer Defibrillator oder Beatmungsgerät, aber auch benötigte Arzneimittel. Ein Beispiel hierfür sind Antidote, die zur Ersten Hilfe beitragen.

Werden entsprechende Geräte im Unternehmen eingesetzt, müssen alle betrieblichen Ersthelfer:innen über die Bedienung und Nutzung unterwiesen sein. Eine Unterweisung muss dabei jährlich wiederholt werden. Außerdem sollte die Wartung und Pflege der Geräte an eine Person übertragen werden, die auch als Ansprechpartner zur Verfügung stehen kann. Beim Einsatz von Antidoten sollten Unternehmer:innen sich ebenfalls ärztlich beraten lassen. Antidote sind Substanzen, die ein Gift direkt inaktivieren oder die Wirkungen des Giftes herabsetzen können. Sie sind wichtig, wenn im Betrieb mit gesundheitsschädlichen chemischen Stoffen gearbeitet wird. Wichtig ist, dass sie vor Missbrauch geschützt werden.

Rettungsgeräte und Transportmittel

Weitere Erste-Hilfe-Materialien sind die Rettungsgeräte. Diese kommen zum Einsatz, wenn in einem Notfall technische Maßnahmen erforderlich sind. Das sind zum Beispiel Körper- und Augenduschen. Alle Geräte, die verwendet werden, um eine Lebensgefahr zu beseitigen, sind ebenfalls Rettungsgeräte. Dazu gehören beispielsweise der Feuerlöscher sowie Motorsägen oder Trennschleifer, die eine eingeklemmte Person befreien können.

In Großunternehmen sind je nach Gefährdung auch Rettungstransportmittel notwendig. Sie dienen dem fachgerechten Transport von Verletzten. Da jede Umlagerung mit Gefahren verbunden ist, sollte eine gefährdete Person so wenig wie möglich bewegt werden. Wenn die Rettungssanitäter jedoch nicht direkt an die Unfallstelle kommen können, werden Transportgeräte wie Krankentragen oder Hängematten benötigt.

In der DGUV Vorschrift 1 sind die Grundsätze der Prävention geregelt. © Shutterstock, Zerbor
Das Erste-Hilfe-Material gehört zu den wichtigsten Maßnahmen der Unfallverhütung. © Shutterstock, Zerbor

Wie sehen die gesetzlichen Grundlagen für das Erste-Hilfe-Material aus?

Die DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention” besagt, dass Unternehmer:innen dafür zuständig sind, erforderliche Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren umzusetzen. Dazu gehört auch, Maßnahmen für eine wirksame Erste Hilfe zu treffen.

In § 25 Erforderliche Einrichtungen und Sachmittel sind die organisatorischen Maßnahmen zusammengefasst. Dazu zählen Meldeeinrichtungen, das Erste-Hilfe-Material sowie die Aufbewahrung und Kennzeichnung. Die Art und Anzahl der jeweiligen Maßnahmen richtet sich jedoch an das Unternehmen selbst und wird anhand der Gefährdungsbeurteilung ermittelt. Mehr zur Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung findet ihr hier.

Wie muss das Erste-Hilfe-Material gekennzeichnet sein?

Um einen schnellen Zugang zu dem benötigten Erste-Hilfe-Material garantieren zu können, muss dieses entsprechend gekennzeichnet werden. Dabei ist § 3 der Arbeitsstättenverordnung zu beachten. Die Kennzeichnung erfolgt mit den sogenannten Rettungszeichen. Diese sind quadratisch und haben eine grüne fluoreszierende Farbe und weiße Schrift.

Erste Hilfe-Einrichtungen und Aufbewahrungsorte des Erste-Hilfe-Materials werden durch ein weißes Kreuz gekennzeichnet. Außerdem können Richtungspfeile zur zusätzlichen Kennzeichnung angebracht werden. Wenn ihr mehr über die verschiedenen Sicherheitszeichen im Betrieb erfahren wollt, empfehlen wir euch diesen Beitrag.

Die Mitarbeitenden müssen zudem über die Bedeutung der Kennzeichen in einer Unterweisung unterrichtet werden. Die Kennzeichnungspflicht betrifft dabei alle sächlichen Mittel der Ersten Hilfe. Doch auch Ersthelfer:innen können beispielsweise an ihren gewöhnlichen Arbeitsplätzen mit entsprechenden Plaketten oder Aufklebern kenntlich gemacht werden.

Verbandskasten Betrieb: Was muss enthalten sein?

Der betriebliche Erste-Hilfe-Kasten muss je nach Größe und Branche des Unternehmens verschiedene Inhalte aufweisen. Wie bereits erwähnt, handelt es sich bei den Mitteln zur Ersten-Hilfe um Gegenstände wie Verbandmaterial, eine Rettungsdecke oder andere Hilfsmittel. Im betrieblichen Erste-Hilfe-Kasten sind folgende Inhalte verpflichtend:

  • Heftpflaster,
  • Wundschnellverband,
  • Finger- und Fingerkuppenverbände,
  • Pflasterstrips in verschiedenen Größen,
  • Verbandpäckchen nach DIN 13151 – K,M und G,
  • Verbandtuch,
  • Fixierbinden,
  • Rettungsdecke,
  • einfache Kompresse, Augenkompresse und Kälte-Sofortkompresse,
  • Dreiecktuch,
  • Verbandskastenscheren,
  • medizinische Handschuhe,
  • Folienbeutel,
  • Feuchttücher,
  • medizinische Gesichtsmasken.

Die Menge der Produkte und die Art der Verbandskästen hängt davon ab, wie viele Versicherte ihr in eurem Unternehmen beschäftigt und welche Tätigkeit diese ausführen. Je nach Gefährdung können auch weitere Erste-Hilfe-Mittel benötigt werden. Grundsätzlich gilt, dass alle Verbandskästen mit einem aktuellen Inhaltsverzeichnis und einer Anleitung für Erste Hilfe ausgestattet sein müssen.

Ihr könnt den kleinen, großen oder Kfz-Verbandskasten entweder im Ganzen kaufen oder ihr stellt euch den Inhalt einzeln zusammen. Wichtig ist dabei, dass ihr das Haltbarkeitsdatum beachtet und den Erste-Hilfe-Kasten bei Bedarf erneuert oder erweitert.

Jede Benutzung des Erste-Hilfe-Materials muss dokumentiert werden. © Shutterstock, Fotosenmeer
Ihr solltet jedes halbe Jahr eine Überprüfung der Erste-Hilfe-Materialien durchführen. © Shutterstock, Fotosenmeer

Wie oft muss der Erste-Hilfe-Kasten geprüft werden?

Eine feste Prüfungsfrist der Erste-Hilfe-Materialien ist nicht vorgeschrieben. Dennoch wird empfohlen, mindestens alle sechs Monate eine Kontrolle durchzuführen. Ob eure Verbandskästen den vorgeschriebenen Regeln entsprechen, kann durch die Berufsgenossenschaft oder Gewerbeaufsicht geprüft werden. Liegt kein Erste-Hilfe-Kasten vor oder sind die Verbandskästen unvollständig oder abgelaufen, können Bußgelder verhängt werden. Außerdem ist ein gefüllter und vollständiger Verbandskasten die Voraussetzung für ein sicheres Arbeitsumfeld und dient als präventive Maßnahme des Arbeitsschutzes.

Bei der Kontrolle des Verbandskastens im Betrieb ist die DGUV-Information 204-022 zu berücksichtigen. Die Kontrolle muss von Unternehmer:innen anhand der folgenden Kriterien erfolgen:

  • Anzahl der benötigten Erste-Hilfe-Materialien
  • Vollständigkeit der Inhalte nach DIN-Vorgaben
  • Verfallsdatum
  • aktueller Zustand der Inhalte
  • Aufbewahrungsort und Behältnis

Die Prüfung sollte in jedem Fall dokumentiert werden, da in einem möglichen Schadensfall nachzuweisen ist, wann die letzte Kontrolle stattgefunden hat.

Um die lückenlose Ergänzung und Kontrolle des Erste-Hilfe-Kastens im Betrieb zu sichern, haben wir folgende Tipps für euch:

  1. Entnommenes Material sollte ohne große Zeitverzögerung wieder aufgefüllt werden,
  2. vermerkt den Zeitpunkt der nächsten Kontrolle sichtbar im Betrieb, sodass er nicht vergessen werden kann,
  3. notiert in einem Meldebuch jede Verletzung oder Entnahme des Erste-Hilfe-Materials und informiert die Verantwortlichen.

Verbandskasten im Betrieb: Welche Neuerungen gelten seit dem 01. Mai 2022?

Bereits seit November 2021 gelten neue Bestimmungen für den betrieblichen Erste-Hilfe-Koffer. In den letzten Monaten wurden zusätzliche Regeln auch für den Kfz-Verbandskasten geändert. Unternehmer:innen müssen nun ab dem 01. Mai 2022 anhand der Vorschriften des Deutschen Normungsinstitutes nachrüsten.

Die Änderungen betreffen den kleinen Verbandskasten nach DIN 13157, den großen Verbandskasten nach DIN 13169 und den Kfz-Verbandskasten nach DIN 13164.

Der kleine Erste-Hilfe-Kasten wurde durch zwei medizinische Mund-Nasen-Schutzmasken erweitert. Zusätzlich müssen auch Feuchttücher hinzugefügt werden. Das gilt gleichermaßen für den großen Verbandskasten, der jedoch vier Mund-Nasen-Schutzmasken enthalten muss. Außerdem sollten den Mitarbeitenden mehr Wundverbände und Pflaster zur Verfügung gestellt werden.

Verbandskästen, die sich noch im Handel befinden und der bisher gültigen Norm entsprechen, dürfen bis zum 31. Januar 2023 erworben werden. Es ist jedoch nicht zwingend notwendig, den Erste-Hilfe-Kasten neu zu kaufen. Zu empfehlen ist es jedoch, dass die nötigen Materialien in die bereits bestehenden Verbandskästen hinzugefügt werden.

Auch der betriebliche Kfz-Verbandskasten muss um zwei OP-Masken erweitert werden. Im Falle eines Notfalls müssen die medizinischen Mund-Nasen-Schutzmasken als Hygieneschutz getragen werden. Laut der Empfehlung der DGUV und von Notfallmediziner:innen dürfen jedoch das Dreiecktuch (DIN 13168 D) sowie das kleine Verbandtuch (DIN 13152 BR) aus dem Erste-Hilfe-Koffer entfernt werden.

In dem folgenden Download-Element findet ihr die genauen Inhalte der Verbandskästen auf einem Blick zusammengefasst.

Wo muss der Verbandskasten aufbewahrt werden?

Der betriebliche Verbandskasten muss so aufbewahrt werden, dass er in einem Notfall schnell und einfach zugänglich ist. Dabei muss er auch vor Verunreinigung, Beschädigung, Nässe oder hohen Temperaturen geschützt werden, da unbrauchbares Erste-Hilfe-Material genauso schlimm ist wie gar kein Verbandszeug.

Meistens kaufen Unternehmer:innen einen ausgestatteten Verbandskasten, der sich bereits in einem Behältnis befindet. Wenn ihr euer Erste-Hilfe-Material selbst zusammenstellen wollt, müsst ihr dementsprechend auch für ein geeignetes Behältnis sorgen.

Das Erste-Hilfe-Material sollte höchstens 100 Meter von festen Arbeitsplätzen entfernt gelagert werden bzw. nicht weiter als ein Stockwerk. Diese Regelungen gelten jedoch nur für das Verbandszeug.

Wird in eurem Betrieb zusätzliches Material benötigt, muss dieses gesondert gelagert werden. Dazu zählen beispielsweise Antidote oder spezielle medizinische Geräte, die im Betrieb benötigt werden. Auch diese Materialien müssen zwar schnell erreichbar sein, jedoch, wie bereits erwähnt, auch vor Missbrauch geschützt werden. Da nur geschulte Personen wie Betriebsärzt:innen oder Ersthelfer:innen diese Materialien verwenden dürfen, müssen sie an einem anderen Ort aufbewahrt werden als der Verbandskasten.

Welche Alarm- und Meldeeinrichtungen sind notwendig?

Alarm- und Meldeeinrichtungen braucht es dafür, einen Not- oder Unfall auf schnellstem Wege an zuständige Rettungseinheiten weiterzuleiten. Sie dienen im Rahmen der Ersten Hilfe demnach der zuverlässigen Benachrichtigung sowie Einsatzsteuerung.

Die gebräuchlichste und auch bekannteste Meldeeinrichtung ist das Telefon. Vor allem das Mobiltelefon wird jedoch in erster Linie bei Tätigkeiten außerhalb geschlossener Betriebe verwendet, wie zum Beispiel Baustellen.

Wenn im Betrieb selbst ein Telefon genutzt wird, ist es notwendig, dass die Notrufnummer sichtbar auf dem Telefon angegeben ist. Dabei wird entweder auf direktem Wege eine öffentliche Notrufzentrale informiert oder eine innerbetriebliche Meldestelle. Diese muss ständig besetzt sein und umgehend den öffentlichen Rettungsdienst alarmieren. Ein großer Vorteil ist es, wenn durch das Meldesystem in der Zentrale erkennbar ist, wo der Unfall stattgefunden hat. Damit wird die Lokalisierung und weitere Vorgehensweise der Ersten Hilfe erleichtert.

In Bereichen mit einer erhöhten Gefährdung ist es sinnvoll, einen Notrufmelder zu installieren. Diese funktionieren ähnlich wie Feuermelder und senden einen automatischen Alarm aus. Angezeigt wird dieser beispielsweise über die Werkssirene, in der Leitzentrale, der betrieblichen Ambulanz oder auf dem Monitor der Pförtner:in. Dabei sollte auch der Einsatzort sichtbar sein. Durch innerbetriebliche Notrufnummern kann auch gleichzeitig die Art des Geschehens vermittelt werden. Je nachdem, ob es sich um schwere oder lebensbedrohliche Verletzungen handelt, einen Brand oder möglicherweise eine Gasgefahr, wechselt die entsprechende Notrufnummer.

Passiert ein Wegeunfall auf dem Weg von oder zu der Betriebsstätte, können öffentliche Notrufmelder genutzt werden. Bei Verkehrsunfällen sind das spezielle Notrufsäulen, die sich an Autobahnen und Bundesstraßen befinden.

Neben Feuermeldern sind auch Notrufmelder im Betrieb sehr nützlich. © Shutterstock, hxdbzxy
Ein Notrufmelder verständigt auf schnellstem Wege die verantwortlichen Stationen. © Shutterstock, hxdbzxy

Was passiert, wenn ein:e Mitarbeiter:in alleine arbeitet?

Wenn eine Arbeit von einer Person alleine durchgeführt wird, ohne, dass eine andere Person sich in Ruf- und Sichtweite befindet, handelt es sich um einen sogenannten Einzelarbeitsplatz (EAP). Ihr als Unternehmer:innen müsst auch hier die Erste Hilfe durch wirksame Maßnahmen sicherstellen. Möglich ist das durch eine Personen-Notsignal-Anlage (PNA).

Nach DGUV Regel 112-139 „Einsatz von Personen-Notsignal-Anlagen“ kann eine PNA bei erhöhter oder kritischer Gefährdung am Arbeitsplatz eingesetzt werden. Welche Art der Gefährdung besteht, ist aus der Gefährdungsbeurteilung ersichtlich. Besteht ein Alleinarbeitsverbot, kann auch die Personen-Notsignal-Anlage diese Regel nicht umgehen.

Dennoch bietet sie erhöhten Arbeitsschutz bei Alleinarbeit, indem sie willensabhängige und willensunabhängige Alarmsignale auslösen kann. Willensabhängige Signale können selbstständig ausgelöst werden und informieren die zuständigen Einsatzkräfte oder betrieblichen Meldezentralen. Ein willensunabhängiger Alarm wird durch eine Reihe von programmierten Situationen bestimmt. Dabei kann es sich um folgende Zustände handeln:

  • Lagealarm:
    Überschreiten eines bestimmten Neigungswinkels und einer vorgegebenen Zeit.
  • Ruhealarm:
    Die gefährdete Person befindet sich zu lange in Bewegungslosigkeit.
  • Zeitalarm:
    Signal wird ausgelöst, wenn eine angeforderte Antwort der Person ausbleibt.
  • Verlustalarm:
    Das Personen-Notsignal-Gerät ist zu lange von der gefährdeten Person entfernt.
  • Fluchtalarm:
    Andauernde, hektische Bewegungen lösen das Notsignal aus.

Was versteht man unter einem Alarm- und Meldeplan?

Die Alarm- und Meldeeinrichtungen müssen nicht nur vorhanden sein, ihr benötigt auch einen speziellen Alarm- und Meldeplan für die Erste Hilfe, der euch die Vorgehensweise für den Einsatz aufzeigt.

Die Inhalte des Alarmplans müssen den Hilfesuchenden ermöglichen, ohne Zeitverlust einen Notruf abzugeben und dadurch einen Rettungsdienst zu verständigen. Außerdem müssen im Alarmplan alle Zuständigkeiten und Aufgaben festgelegt sein, sodass alle Verantwortlichen ihrer Pflicht zur Ersten-Hilfe-Leistung nachgehen können, ohne lange darüber nachdenken zu müssen. Damit garantiert ihr einen zielsicheren Ablauf der Meldung bis hin zur Übergabe an den Rettungsdienst.

Der Alarmplan muss zudem jede Möglichkeit eines Notfalls erfassen. Das könnte zum Beispiel ein Brand sein, eine Verletzung durch Sturz oder viele Verletzte durch einen Gasausbruch. Je nach Situation wissen die Mitarbeitenden, welche inner- und außerbetrieblichen Hilfsdienste informiert werden müssen. Eure Mitarbeitenden müssen zwingend über die Inhalte des Alarmplans unterrichtet werden. Es reicht nicht, einfach einen Aushang anzubringen.

Welcher Alarm- und Meldeplan für euer Unternehmen in Frage kommt, hängt von betrieblichen Strukturen wie der Größe, Struktur, Organisation und Ressourcen ab.

Auch bei leichten Verletzungen kann Erste-Hilfe-Material gebraucht werden. © Shutterstock, Studio Romantic
Wie man das Erste-Hilfe-Material verwendet, kann in einer Unterweisung gelernt werden. © Shutterstock, Studio Romantic

Die Arbeitssicherheit Sofort steht euch bei euren Fragen zur Seite

Die Umsetzung von Erste-Hilfe-Maßnahmen kann eine Herausforderung für euch als Unternehmer:innen sein. Wir wollen euch dabei unterstützen. Unsere Betriebsärzt:innen sind sofort zur Stelle und beraten euch rund um das Thema Erste Hilfe. Außerdem könnt ihr auf unserer Online-Plattform ganz einfach eine Gefährdungsbeurteilung erstellen, wonach ihr wisst, welche Erste-Hilfe-Materialien oder Verbandskästen ihr benötigt. Auch die entsprechende Erste-Hilfe-Unterweisung findet ihr bei uns.

Setzt euch mit uns in Kontakt und wir helfen euch dabei, euer Unternehmen sicher zu gestalten.

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Beitragsbild: © Shutterstock, akf ffm

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