Gesetzesänderung: Arbeitszeiterfassung Beschluss des Bundesarbeitsgerichts: die Arbeitszeiterfassung Autor: Gero Appel

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt hat beschlossen: Unternehmen sind jetzt verpflichtet, die genaue Arbeitszeit ihrer Mitarbeitenden zu erfassen. Fachleute rechnen damit, dass dieses Urteil weitreichende Auswirkungen auf die bisherigen Vertrauensarbeitszeitmodelle und Homeoffice haben wird. Was das neue Gesetz genau vorschreibt, was sich verändert und welche Maßnahmen ihr ergreifen solltet, das erfahrt ihr hier.

Themen in diesem Beitrag

 Erstklassige Absicherung ab 83,- EUR mtl.

Leistungen Erstklassige Absicherung ab 83,- EUR mtl.

  • Bestellung von Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt
  • Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungen und vieles mehr
  • Dauerhafte Preisgarantie

Jetzt Angebot erhalten

Wie kommt es zu dem neuen Gesetz?

Die EU-Mitgliedsstaaten sollen Unternehmen dazu verpflichten, ein System zur Erfassung der Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter einzurichten, so der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Mai 2019. Das EuGH-Urteil sollte sicherstellen, dass Arbeitnehmer:innen in der EU die vorgeschriebenen täglichen und wöchentlichen Mindestruhezeiten sowie die durchschnittliche wöchentliche Höchstarbeitszeit einhalten. Die Ausgestaltung des Gesetzes wurde jedoch den einzelnen Mitgliedsstaaten überlassen.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat im Februar 2022 einen Gesetzentwurf zum Thema Entgelt für geringfügig Beschäftigte vorgelegt. Darüber hinaus wurden mit dieser Maßnahme Regeln für die digitale Zeiterfassung in elf Branchen festgelegt. Die elf Branchen sind genau die, die im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannt wurden. Ziel dieses Entwurfs war, „jeweils unmittelbar bei Arbeitsaufnahme sowie Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit jeweils am Tag der Arbeitsleistung elektronisch und manipulationssicher aufzuzeichnen”. Die FDP stellte sich jedoch gegen diesen Entwurf, weswegen die elektronische Zeiterfassung nicht durchgesetzt wurde.

Das Bundesarbeitsgericht hat nun entschieden, dass die Pflicht zur Führung von Zeitaufzeichnungen ab September 2022 gilt. Das ist im BAG-Grundsatzurteil (1ABR 22/21) festgelegt. Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs im Jahr 2019 unterstützt Inken Gallner, die Vorsitzende des obersten deutschen Arbeitsgerichts, die Entscheidung auf Basis der Auslegung des Arbeitsschutzgesetzes. Da es in Deutschland derzeit kein Gesetz gibt, muss die Regierung nun unverzüglich ein solches auf den Weg bringen. Dann muss die deutsche Arbeitsgesetzgebung an das europäische Arbeitsrecht angepasst werden.

Mit dem neuen Gesetz sind Unternehmen verpflichtet, die Arbeitszeit ihrer Beschäftigten genau zu erfassen. © Shutterstock, DoorZone
Mit dem neuen Gesetz sind Unternehmen verpflichtet, die Arbeitszeit ihrer Beschäftigten genau zu erfassen. © Shutterstock, DoorZone

Wie funktioniert das neue Gesetz zur Arbeitszeiterfassung?

Im neuen Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts wurde entschieden, dass Betriebsräte in Unternehmen jetzt auf eine elektronische Arbeitszeiterfassung bestehen dürfen. Die Erfassung von Überstunden ist nicht mehr ausreichend. Um festzustellen, ob Überstunden angefallen sind, muss die gesamte Arbeitszeit aufgezeichnet werden. Die Vertrauensarbeitszeit wird daher nicht mehr verwendet. Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit müssen nun festgehalten werden.

Ihr als Arbeitgeber:innen müsst die Aufzeichnung aber nicht selbst vornehmen. Eure Mitarbeitenden können sie auch eigenständig ausfüllen. Allerdings solltet ihr als Vorgesetzte die Dokumentation überprüfen und verwalten. Auch für die Art der Aufzeichnung gibt es noch keine Regeln. Sowohl digitale als auch analoge Methoden sind dabei zugelassen.

Neben spezialisierten Technologien, die in der Regel teurer sind, gibt es auch kostengünstigere Alternativen wie Excel-Tabellen oder herkömmliche Zeiterfassungsbögen, die eingesetzt werden können. Außerdem gibt es webbasierte sowie mobile Optionen. Auch die Zeiterfassung per Fingerabdruck ist bei der Arbeit im Betrieb möglich. Die Wahl liegt dabei bei euch als Unternehmer:innen, doch ist eine Lösung so schnell wie möglich einzuführen.

Mitarbeitende dürfen ihre Zeiten eigenständig erfassen. © Shutterstock, LightField Studios
Mitarbeitende dürfen ihre Zeiten eigenständig erfassen. © Shutterstock, LightField Studios

Was genau ist Vertrauensarbeitszeit?

Ein auf Vertrauen basierendes Arbeitszeitparadigma wird als Vertrauensarbeitszeit bezeichnet. Das bedeutet, dass Arbeitnehmer:innen die ihnen zugewiesene Arbeit erledigen, ohne dabei zu bestimmten Zeiten präsent sein zu müssen. Mit anderen Worten: Die Arbeitnehmer:innen arbeiten in ihrem eigenen Rhythmus und müssen sich nicht bei einem oder einer Vorgesetzten für die Schicht an- und abmelden. Infolgedessen ist die Arbeitszeit nicht reguliert und wird nicht kontrolliert.

Was verändert sich jetzt in eurem Unternehmen?

Besonders betroffen von der Verordnung sind Unternehmen, in denen früher Vertrauensarbeitszeitmodelle, mobiles Arbeiten und Telearbeit gang und gäbe waren. Die Unternehmen sind jetzt gefordert, innovative Lösungen zu schaffen. Dies impliziert, dass Anpassungen der Arbeitszeitvereinbarungen im Unternehmen notwendig sein können. Auch die Einführung von Zeiterfassungssystemen kann mit Aufwand verbunden sein. Mobile Geräte für die Zeiterfassung müssen angeschafft werden, vor allem in Betrieben, in denen außerhalb des Unternehmens gearbeitet wird, z. B. bei Kunden oder auf Baustellen. Unter Umständen müssen auch die Systeme angepasst und optimiert werden. Grundlegend solltet ihr auf folgende Punkte besonders acht geben:

  • Betriebsvereinbarungen zur Arbeitszeit müssten angepasst werden.
  • Zeiterfassungssysteme müssten eventuell optimiert werden.

Zwar bewirkt die Einführung des Gesetzes einen steigenden Kostenhorizont für bestimmte Branchen, in denen Mitarbeitende größtenteils außerhalb der Betriebsstätte arbeiten. Doch bringt die genaue Erfassung der Arbeitszeiten auch merkliche Vorteile mit sich:

  • Die Buchführung vereinfacht sich.
  • Arbeitnehmende können genauer und einfacher nachweisen, wann und wo sie gearbeitet haben.
  • Die steigende Transparenz fördert das Vertrauen zwischen Beschäftigten und Führungsebene.
Mit dem neuen Gesetz können Mitarbeiter:innen einfacher Überstunden nachweisen. © Shutterstock, Theera Disayarat
Mit dem neuen Gesetz können Mitarbeiter:innen einfacher Überstunden nachweisen. © Shutterstock, Theera Disayarat

Wie funktioniert die Arbeit im Homeoffice nach dem Urteil?

Gegenwärtig unterliegen die Unternehmen noch der Corona-Arbeitsschutzverordnung. Soweit dies möglich ist, sollten Arbeitnehmer:innen weiterhin die Möglichkeit haben, von zu Hause aus zu arbeiten. Für die neue Zeiterfassungspflicht bedeutet dies, dass Unternehmen eine sogenannte digitale Stechuhr entwickeln müssen. Dies könnte beispielsweise so aussehen, dass jeder Mitarbeitende zu Beginn und zum Ende seiner Schicht eine Nachricht an den Vorgesetzten oder die Vorgesetzte schreibt. So wird sichergestellt, dass die Arbeitszeiten eingehalten werden und die Schicht schriftlich dokumentiert ist.

Gesetzlich abgesichert mit der Arbeitssicherheit Sofort

Erst das COVID-19-Schutzgesetz, jetzt das neue Arbeitszeiterfassungsgesetz. Bei den vielen Änderungen lässt sich leicht der Überblick verlieren. Die Arbeitssicherheit Sofort hilft euch bei allen Themen um Arbeitssicherheit, damit euer Unternehmen immer die gesetzlichen Vorgaben erfüllt. Holt euch jetzt ein erstes unverbindliches Angebot bei uns ein. Wir freuen uns auf eure Anfrage!

 Jetzt unverbindliches Angebot anfordern

Angebot Jetzt unverbindliches Angebot anfordern

  • Bestellung von Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt
  • Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungen und vieles mehr
  • Rechtlich perfekt abgesichert

Jetzt Angebot erhalten

Beitragsbild: © Shutterstock, Robert Kneschke

Weitere Themen aus diesem Artikel