Corona-Arbeitsschutzverordnung Neues Schutzgesetz ab 01. Oktober: Das müsst ihr beachten! Autor: Tanja Tach

Die Pandemie verfolgt uns bereits seit langer Zeit. Doch die Schutzmaßnahmen sind weiterhin von großer Bedeutung für die Sicherheit und Gesundheit aller. Nach aktuellen Prognosen wurde ein neues Schutzgesetz vom Bund verfasst. Wir haben die Inhalte für euch zusammengefasst. Außerdem zeigen wir euch, was ihr anhand der neuen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung beachten müsst.

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Wie sieht die aktuelle Rechtslage aus?

Die aktuellen Regelungen zur Pandemiebekämpfung betreffen zum einen den sogenannten Basis-Schutz, der vor allem Risikogruppen schützen soll. Darüber hinaus gibt es Erweiterungen je nach Infektionslage, die das jeweilige Landesparlament auslegen kann.

Grundsätzlich gilt im Moment weiterhin die Maskenpflicht für den bundesweiten Luft- und Personenfernverkehr. Zum Teil gilt der Basis-Schutz auch in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen, wodurch dort auch Maskenpflicht herrscht. Auch Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr und Testpflicht an Schulen sind weiterhin möglich, je nach Entscheidungen des Bundeslands.

Diese Gesetzeslage läuft zum 23. September 2022 aus. Die Corona-Regeln ab Herbst sehen ein neues Schutzgesetz vor, in dem die zentralen Corona-Schutzmaßnahmen festgelegt werden.

Ab Oktober erwarten euch weitere Schutzmaßnahmen gegen Corona. © Shutterstock, vichie81
Ab Oktober erwarten euch weitere Schutzmaßnahmen gegen Corona. © Shutterstock, vichie81

Was besagt das Schutzgesetz ab dem 01. Oktober?

Die Ursache der neuen Regelungen des Schutzgesetzes sind die wissenschaftlichen Prognosen für den Herbst und Winter. Die Berichte der Corona-Beratergremien der Bundesregierung sowie die Erfahrungen aus den Vorjahren zeigen, dass die Zahl der Infektionen in den kälteren Monaten erheblich steigen wird.

Da jedoch durch die Impfungen und bereits erkrankten Personen eine hohe Immunität herrscht, gilt der aktuelle Schutz besonders den vulnerablen Gruppen. Dazu gehören vor allem Personen mit Vorerkrankungen, kranke und ältere Menschen. Außerdem soll die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems und der kritischen Infrastruktur gewährleistet werden. Das sogenannte COVID-19-Schutzgesetz beinhaltet vor allem Änderungen im Infektionsschutzgesetz (IfSG).

Wie sehen die Corona Regeln ab Herbst aus?

Ab dem 1. Oktober 2022 bis zum 07. April 2023 gelten in ganz Deutschland unter anderem folgende Schutzmaßnahmen:

  • Maskenpflicht im öffentlichen Personenfernverkehr,
  • Masken- sowie Testpflicht in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen,
  • FFP2-Maskenpflicht in Arztpraxen.

Die ursprüngliche Regelung der Maskenpflicht in Flugzeugen wurde wieder aufgehoben, da es eine derartige Maßnahme auch nicht in der Europäischen Union gibt.

In vielen Bereichen wird die Testpflicht wieder eingeführt. © Shutterstock, H_Ko
In vielen Bereichen wird die Testpflicht wieder eingeführt. © Shutterstock, H_Ko

Wie lauten die Maßnahmen der Länder?

Über die bundesweiten Regelungen hinaus können die Länder nach eigenem Ermessen und anhand des Infektionsrisikos weitere Maßnahmen ergreifen:

  • Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr,
  • Testpflicht in Schulen und Kitas,
  • Maskenpflicht in Schulen ab dem fünften Schuljahr,
  • Maskenpflicht bei Veranstaltungen im Außenbereich, sobald ein Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann,
  • Maskenpflicht bei Veranstaltungen in öffentlich zugänglichen Innenräumen ohne Ausnahmeregelung,
  • Begrenzung der Teilnehmerzahl für Veranstaltungen in öffentlich zugänglichen Innenräumen.

Welche bestehenden Maßnahmen werden verlängert?

Neben den Änderungen werden im Maßnahmenpaket der Bundesregierung auch eine Reihe von Regelungen weiterhin beibehalten. Die Verlängerung gilt bei folgenden Verordnungen ebenfalls bis zum 7. April 2023:

  • Ermächtigungsgrundlagen für die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung,
  • Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV),
  • Coronavirus-Testverordnung (TestV),
  • Im Falle von Betreuungsbedarf gelten die Regelungen zur Inanspruchnahme von Kinderkrankengeld auch bei nicht erkrankten Kindern.
Eine Impfung ist weiterhin eine der besten verfügbaren Schutzmaßnahmen gegen Corona. © Shutterstock, Russamee
Eine Impfung ist weiterhin eine der besten verfügbaren Schutzmaßnahmen gegen Corona. © Shutterstock, Russamee

Was bedeutet die neue Corona-Arbeitsschutzverordnung für Arbeitgeber:innen?

Auch eine neue Corona-Arbeitsschutzverordnung zählt zu den Änderungen im Schutzgesetz. Die Neufassung soll dazu beitragen, die Arbeitnehmer:innen weiterhin vor einer Infektion am Arbeitsplatz zu schützen und darüber hinaus das Risiko einer Long-Covid-Erkrankung reduzieren.

Laut Bundesarbeitsminister Heil sollen damit Arbeitgeber:innen ermöglicht werden, die Maßnahmen flexibel an das Infektionsgeschehen anzupassen. Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung enthält die bereits bekannten Maßnahmen des betrieblichen Infektionsschutzes, wodurch Ansteckungen und Arbeits- sowie Produktionsausfälle vermieden werden sollen.

Die neue Verordnung verpflichtet Arbeitgeber:innen dazu, auf der Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung die betrieblich notwendigen Hygienekonzepte zu erstellen. Anhand dieser werden entsprechende Corona-Schutzmaßnahmen eingeführt. Vorlagen zur Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung findet ihr hier.

Weiterhin sind folgende Inhalte für Unternehmer:innen wichtig:

  • die Umsetzung der AHA+L-Regel (Abstand halten, Hygiene beachten, im Alltag Maske tragen, regelmäßig lüften und Corona-Warn-App nutzen),
  • Verminderung von betriebsbedingten Kontakten, durch Einführung von Homeoffice oder weniger Personen gleichzeitig in einem Raum,
  • Maskenpflicht überall dort, wo technische und organisatorische Maßnahmen zum Infektionsschutz allein nicht ausreichen,
  • Testangebote für alle in Präsenz arbeitenden Beschäftigten,
  • Mitarbeitende dazu animieren, Impfangebote wahrzunehmen.

Mit diesen Maßnahmen soll sichergestellt werden, dass krankheitsbedingte Ausfallzeiten reduziert werden, um Belastungen des Gesundheitswesens und der Wirtschaft so gering wie möglich zu halten. Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung wurde vom Bundeskabinett am 31. August 2022 beschlossen und wird zum 1. Oktober 2022 in Kraft treten.

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Beitragsbild: © Shutterstock, Mehaniq

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