Optimaler Umgang mit Gefahrstoffen Betriebsanweisung Gefahrstoffe: So könnt ihr sie erstellen! Autor: Tanja Tach

Ein optimaler Umgang mit Gefahrstoffen bedeutet, eine sichere Handhabung zu gewährleisten, ohne die Mitarbeiter:innen in Gefahr zu bringen. Dafür müssen sie vorher darüber informiert werden, wie die richtige Handhabung geregelt ist. Dies ist nur ein Teil, der in der Betriebsanweisung Gefahrstoffe enthalten ist. Welche Inhalte außerdem wichtig sind, auf welchen Regelungen die Betriebsanweisung besteht und warum sie in eurem Unternehmen von Bedeutung ist, erfahrt ihr in diesem Beitrag.

Themen in diesem Beitrag

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Was ist eine Betriebsanweisung?

Eine Betriebsanweisung ist ein Dokument, welches angefertigt wird, um auf die Gefahren von technischen Erzeugnissen, Arbeitsverhalten, Gemischen oder Stoffen hinzuweisen. Betriebsanweisungen bilden die Grundlage für Unterweisungen und haben das Ziel, Unfälle im Unternehmen zu vermeiden und Gesundheitsrisiken zu reduzieren. Eure Mitarbeiter:innen sind in diesem Fall informiert, woraufhin Unfälle, Verletzungen oder Gesundheitsgefahren vermieden werden können. Außerdem werden Sach- und Umweltschutzbelange in einer Betriebsanweisung berücksichtigt.

Nach § 14 der Gefahrstoffverordnung müssen Arbeitgeber:innen für jeden im Betrieb vorhandenen Stoff eine Betriebsanweisung erstellen. Darin sollten Gefahrstoffinformationen, Gefährdungsbeurteilungen, Schutzmaßnahmen sowie Tätigkeiten mit bestimmten chemischen Stoffen inbegriffen sein. Auf die genauen Inhalte kommen wir später noch einmal zurück. Struktur und Inhalt sind dabei an die Vorgaben der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 555 gebunden.

Gefahrstoffe haben verschiedene gefährliche Eigenschaften.
Eure Mitarbeiter:innen müssen vor den Eigenschaften der Gefahrstoffe geschützt werden.

Wie ist die Definition von Gefahrstoffen?

Zu den Gefahrstoffen zählen Stoffe, Gemische oder Erzeugnisse, die gefährliche Eigenschaften aufweisen. Das bedeutet, sie sind entweder entzündlich, explosionsgefährlich, schädlich für die Umwelt oder können akute oder chronische gesundheitliche Schäden beim Menschen verursachen.

Nicht nur Chemikalien zählen zu den Gefahrstoffen. Auch Holzstaub, Kraftstoffe, Schweißrauche oder Gase sind als Gefahrstoffe zu betrachten. Die häufigsten Bereiche, in denen mit Gefahrstoffen gearbeitet wird, sind Berufe in der chemischen Industrie, in der Bauwirtschaft oder im Gesundheitsdienst.

Wieso ist eine Betriebsanweisung Gefahrstoffe notwendig?

Ihr als Arbeitgeber:innen seid für die Sicherheit eurer Beschäftigten verantwortlich. Tätigkeiten mit Gefahrstoffen können zu Unfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren führen. Demnach müsst ihr Maßnahmen zur Vorbeugung, Eindämmung oder Beseitigung der Gefährdungen durchführen. Der Aushang von Betriebsanweisungen gehört auch zu diesen Maßnahmen.

Wenn ihr diese nicht beachtet, kann es zu Unfällen am Arbeitsplatz kommen, die dann in eurer Verantwortung liegen. Das führt nicht nur zu Ausfällen, Kostenerhöhungen und einem schlechten Image des Unternehmens, sondern auch zu rechtlicher Strafverfolgung.

Wer erstellt die Betriebsanweisung für Gefahrstoffe?

Die Erstellung einer Betriebsanweisung Gefahrstoffe liegt in der Pflicht der Arbeitgeber:innen. Dabei könnt ihr auf Herstellerangaben, Arbeitsschutzvorschriften, Gefahr- und Biostoffdatenbanken, betriebliche Erfahrungen und Expertenwissen der Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) zurückgreifen. Was genau eine Betriebsanweisung Gefahrstoffe enthält, beschreiben wir im nächsten Abschnitt.

Die Betriebsanweisung soll den ungefährlichen Umgang mit Gefahrstoffen am Arbeitsplatz sichern. © Shutterstock, chemical industry
Durch die Betriebsanweisung kann ein sicherer Umgang mit Gefahrstoffen erreicht werden. © Shutterstock, chemical industry

Was steht in einer Betriebsanweisung für Gefahrstoffe?

Sicherheit am Arbeitsplatz ist grundlegend für ein funktionierendes Unternehmen. In der Betriebsanweisung sollte alles zusammengefasst werden, was Mitarbeitende für das sichere Arbeiten mit Gefahrstoffen brauchen. Der Inhalt der Betriebsanweisung Gefahrstoffe beinhaltet insgesamt sieben Kapitel, die einzuhalten sind, um einen ungefährlichen Umgang mit Gefahrstoffen am Arbeitsplatz zu sichern:

Arbeitsbereich, Arbeitsplatz und Tätigkeit:

Hierbei geht es um den Anwendungsbereich, der die Betriebsanweisung auf bestimmte Arbeitsmittel, Gefahrstoffe, Biostoffe oder Bereiche und Adressaten begrenzt. Dabei können zeitliche, sachliche, örtliche oder personelle Eingrenzungen bestehen.

Gefahrstoffe (Bezeichnung):

Um bei einem Arbeitsunfall gezielt behandeln zu können, sollte außerdem die genaue Stoffbezeichnung angegeben werden. Dazu gehören bei Arbeitsstoffen der Handelsname, die CAS-Nummer und die chemische Bezeichnung. Bei Gemischen sollten Arbeitgeber:innen die gefahrbestimmenden Inhaltsstoffe zusätzlich benennen.

Gefahren für Mensch und Umwelt:

Die Gefährdungen, die im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung nach § 6 GefStoffV in Verbindung mit TRGS 200 und TRGS 400 ermittelt wurden, müssen auch in der Betriebsanweisung aufgeführt werden. Dabei gilt es, diese in Wortlaut oder sinngemäß wiederzugeben, sodass sie für jeden Mitarbeitenden verständlich sind. Dazu gehört auch die entsprechende Kennzeichnung der Gefahrstoffe.

Die Darstellung der Gefahren für Mensch und Umwelt dient den Mitarbeitenden als Motivation für ein sicheres Verhalten am Arbeitsplatz. Deshalb ist zu empfehlen, die Unfall- und Gesundheitsgefahren konkret und detailliert aufzulisten. Dabei kann auch auf betriebseigene Geschehnisse und Erfahrungen zurückgegriffen werden.

Einige Gefahrstoffe haben schwere Auswirkungen auf die Gesundheit. Gefährdungen, die aufgenommen werden könnten, sind beispielsweise:

  • Reizung der Haut bei Kontakt und Zerstörung des Säureschutzmantels,
  • Erhöhung des Risikos von Krankheiten,
  • Atemwegsreizungen bei Einatmung,
  • Auslösen von allergischen Reaktionen.
Gefahrstoffe müssen richtig entsorgt werden. © Shutterstock, SaveLight Studio
Der Auslauf großer Mengen des Gefahrstoffs zählt als Gefahrensituation. © Shutterstock, SaveLight Studio

Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln:

Bei den Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln müssen diejenigen angegeben werden, die die Adressat:innen konkret betreffen. Diese Maßnahmen können technischer, organisatorischer, persönlicher oder hygienischer Art sein. Entscheidend ist dabei, dass die Mitarbeitenden sie persönlich beeinflussen können. Das Bereitstellen von Einrichtungen oder persönlicher Schutzausrüstung wird hierbei nicht betrachtet. Diese Pflicht wird gesondert in den Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften aufgenommen.

Zu den Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln möchten wir euch einige Beispiele aufzählen:

  • Hautkontakt vermeiden,
  • Spritzschutz und Gummischürze verwenden,
  • verschmutze Tücher/Kleidung entsorgen oder reinigen,
  • am Arbeitsplatz nicht essen, trinken oder rauchen.

Verhalten im Gefahrenfall:

Bei einer betrieblichen Störung oder einem Unfall am Arbeitsplatz sollten Arbeitnehmer:innen darüber informiert sein, wie sie sich verhalten müssen. Arbeitgeber:innen müssen dafür Informationen zu geeigneten Löschmitteln, Aufsaug-, Neutralisations- oder Bindemitteln Sofortmaßnahmen, Notfallmaßnahmen und Sicherungsmaßnahmen bereitstellen. Außerdem sind die einzuhaltenden internen und externen Meldewege und Befugnisse zur internen Störungsbeseitigung und Wiederinbetriebnahme zu berücksichtigen.

Mögliche Gefahrensituationen können wie folgt aussehen:

  • Ausfall von Absauganlagen,
  • Auftreten besonderer Gerüche, Verfärbungen, Flocken- oder Schaumbildung,
  • verschüttete Gefahrstoffe oder Auslauf großer Mengen des Gefahrstoffs.

Wenn es sich im Gefahrenfall um einen Unfall handelt, sind außerdem Maßnahmen zur Sicherung der Unfallstelle zu ergreifen. Dazu gehören außerdem die Bergung der verletzten Person, Meldung an Ersthelfer:innen und Führungskräfte und nicht zuletzt wirksame Erste-Hilfe-Maßnahmen zu leisten.

Erste Hilfe:

In der Betriebsanweisung muss eindeutig angegeben werden, welche Erste-Hilfe-Maßnahmen ein Ersthelfer oder eine Ersthelferin vor Ort durchführen kann und ab welchem Zeitpunkt Ärzt:innen informiert werden müssen. Die Erste-Hilfe-Maßnahmen beim Umgang mit Gefahrstoffen werden dabei untergliedert in:

  • Einatmen von Gefahrstoffen,
  • Haut- und Augenkontakt mit Gefahrstoffen,
  • Verschlucken von Gefahrstoffen,
  • Verbrennungen und Erfrierungen.

Ebenfalls mit anzugeben sind betriebliche Vereinbarungen und Regelungen zur Ersten-Hilfe, Standorte von Ersthelfer:innen und Erste-Hilfe-Materialien sowie wichtige Telefonnummern. Bei der Meldung eines Unfalles ist zudem wichtig, den genauen Unfallort, die Art der Verletzung und die Anzahl der verletzten Personen anzugeben.

Sachgerechte Entsorgung

Eine sachgerechte Entsorgung ist sowohl für die Arbeitssicherheit als auch für den Umweltschutz von Bedeutung. Sobald zum Beispiel Produktionsreste, Abfälle aus Reinigungsvorgängen oder Verpackungsabfälle aus Gefahrstoffen anfallen, müssen Arbeitgeber:innen in der Betriebsanweisung Gefahrstoffe Hinweise zur korrekten Entsorgung und Kennzeichnung angeben. Dabei muss erklärt werden, wie, wohin und unter welchen Verhaltensregeln die Gefahrstoffe zu beseitigen sind. Dafür können Entsorgungsbehälter, Sammelstellen oder persönliche Schutzausrüstungen notwendig sein.

Gefahrstoffe müssen richtig gekennzeichnet werden. © Shutterstock, CNGPICTURES
Piktogramme und Symbole zur Kennzeichnung der Gefahrstoffe helfen bei der Verständlichkeit. © Shutterstock, CNGPICTURES

Welche formalen Anforderungen gibt es an die Betriebsanweisung Gefahrstoffe?

  1. Schriftform:
    Betriebsanweisungen müssen schriftlich festgehalten werden. Mündliche Anweisungen erfüllen die Forderung der Unfallverhütungsvorschriften nicht, sind jedoch zusätzlich zu den Betriebsanweisungen sehr sinnvoll und auch notwendig.
  2. Verständlich und in der Sprache der Beschäftigten:
    Entscheidend bei der Betriebsanweisung ist, dass die Beschäftigten den Inhalt verstehen. Demnach ist gefordert, dass das Sprachniveau angepasst wird und Fremdwörter verwendet werden. Gegebenenfalls können Sachverhalten zusätzlich durch bildliche Darstellungen verdeutlicht werden. In manchen Fällen kann es erforderlich sein, Betriebsanweisungen in andere Sprachen zu übersetzen.
  3. Objekt- und adressatenbezogen:
    Betriebsanweisungen müssen ein eingegrenztes Arbeitsfeld regeln, weshalb die Anweisungen an die Beschäftigten gerichtet sein müssen. Außerdem müssen sie so verfasst sein, dass sie in praktisches Handeln umgesetzt werden können. Die Arbeitsmittel, Stoffe und persönlichen Schutzausrüstungen müssen konkret bezeichnet werden.
  4. Überschaubarer Umfang:
    Der Umfang der Betriebsanweisung ist so zu wählen, dass sie in der Praxis leicht zu lesen ist. In der Praxis finden sich oft Faltkarten, die Beschäftigte mit sich führen können, aber auch Aushänge in der Größe einer DIN-A4-Seite sind oft umgesetzt.
  5. Kennzeichnung Gefahrstoffe:
    Durch eine grafisch einheitliche Gestaltung, die übersichtlich und logisch aufgebaut ist, wird die Verständlichkeit gefördert. Die Betriebsanweisung Gefahrstoffe wird üblicherweise in Orange dargestellt. Die Verwendung von Piktogrammen und Symbolen zur Kennzeichnung der Gefahrstoffe ermöglicht nochmals eine Verbesserung der Akzeptanz gegenüber den Mitarbeiter:innen. Mehr zu den Sicherheitskennzeichen findet ihr in diesem Beitrag.
PSA hilft beim Schutz vor Gefahrstoffen. © Shutterstock, SeventyFour
Beim Umgang mit Gefahrstoffen kann persönliche Schutzausrüstung nötig sein. © Shutterstock, SeventyFour

Wann ist eine Betriebsanweisung erforderlich?

Die Erstellung von Betriebsanweisungen ist verpflichtend für die Arbeit mit Bio- oder Gefahrstoffen. Wann die Betriebsanweisungen außerdem zwingend erforderlich sind, entscheiden die folgenden Situationen:

  • Vor erstmaligem Nutzen der Arbeitsmittel oder elektrischen Anlagen,
  • bei Zugang zu besonders gefährdeten Arbeitsbereichen, in denen eine vorherige Einweisung erforderlich ist,
  • bei Mitarbeiter:innen, die bei anderen Arbeitgeber:innen beschäftigt sind und hinsichtlich der Gefahren Anweisungen erhalten müssen,
  • in Bereichen, in denen Gefahren für die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter:innen bestehen oder die in der Gefährdungsbeurteilung beschrieben worden sind.

Wie sehen die rechtlichen Grundlagen aus?

Die Betriebsanweisung Gefahrstoffe unterliegt je nach Anwendungsbereich verschiedenen gesetzlichen Regelungen. Nach § 14 der Gefahrstoffverordnung sind Arbeitgebende dazu verpflichtet, für jeden im Betrieb vorhandenen Gefahrstoff eine Betriebsanweisung zu erstellen. Diese bilden außerdem die Grundlage der Gefährdungsbeurteilungen und Unterweisungen. Deshalb muss sie schriftlich und in verständlicher Form und Sprache verfasst werden.

Beim Einsatz von Gefahrstoffen im Unternehmen sind Sicherheitsdatenblätter eine wichtige Bewertungsgrundlage bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilungen. Arbeitgeber:innen müssen sowohl technische als auch organisatorische Arbeitsschutzmaßnahmen treffen, um die Mitarbeiter:innen nicht zu gefährden. Bei Gefahrstoffen gilt das Substitutionsgebot. Das bedeutet, wenn ein Gefahrstoff mit einem anderen unbedenklichen Stoff ersetzt werden kann, muss dieser bevorzugt genutzt werden.

Die Betriebsanweisung muss anhand der geltenden Arbeitsschutzvorschriften angelegt werden:

  • § 9 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
  • § 9 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • § 14 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) in Verbindung mit Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 555
  • § 12 Biostoffverordnung (BioStoffV)
  • § 12 Gentechnik-Sicherheitsverordnung (GenTSV)
  • § 15a Röntgenverordnung (RöV)
  • § 34 Strahlenschutzverordnung(StrlSchV)
Die Untweisung zum Umgang mit Gefahrstoffen kann online durchgeführt werden. © Shutterstock, chemical industry
Gefahrstoffe haben verschiedene Erscheinungsformen. © Shutterstock, chemical industry

Wie sieht der Inhalt einer Unterweisung zum Umgang mit Gefahrstoffen aus?

Die Online-Unterweisung zum Umgang mit Gefahrstoffen könnt ihr und eure Arbeitnehmenden mit der Arbeitssicherheit Sofort einfach online durchführen. In dieser Unterweisung lernt ihr die wichtigsten Grundlagen im Umgang mit Gefahrstoffen. Dabei beantworten wir euch Fragen wie zum Beispiel: Wie sieht ein Gefahrstoff aus? Welche Pflichten hat man im Umgang mit Gefahrstoffen zu beachten? Worauf muss man bei der Kennzeichnung und Entsorgung achten?

Die genauen Inhalte der verschiedenen Kapitel haben wir euch im Folgenden aufgelistet:

  1. Grundlagen der Gefahrstoffe:
    In dem ersten Kapitel werden zunächst Definitionen sowie allgemeine Grundlagen zu Gefahrstoffen geklärt. Dazu gehören auch die Gefahrstoffverordnung, Kennzeichnung Gefahrstoffe sowie Zuständigkeiten und rechtliche Regelungen.
  2. Erscheinungsformen:
    Dieses Kapitel handelt von den jeweiligen Aggregatzuständen, in denen die Stoffe vorkommen können und wie sie in oder an den Körper von Mitarbeitenden gelangen könnten.
  3. Gefahrstoffe am Arbeitsplatz:
    Jeder Gefahrstoff ist in eine Lagerklasse eingeteilt, die in diesem Kapitel erläutert wird. Teilweise werden besondere Lagerungen und Entsorgungen für Gefahrstoffe gefordert. Außerdem kann für den Umgang mit Gefahrstoffen eine persönliche Schutzausrüstung (PSA) erforderlich sein.

Die Arbeitssicherheit Sofort hilft euch bei euren Fragen weiter

Sicherheit am Arbeitsplatz ist ein wichtiges Thema, bei dem wir euch unterstützend zur Seite stehen wollen. Zum einen versorgen wir euch in unserem Magazin immer mit aktuellen Informationen zum Schutz der Gesundheit eurer Mitarbeiter:innen und zum anderen haben wir ein breites Angebot an Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungen und externen Betriebsbeauftragten. Hier findet ihr das passende Angebot für euer Unternehmen.

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Beitragsbild: © Shutterstock, FOTOGRIN

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