Arbeitssicherheit durch PSA Persönliche Schutzausrüstung im Unternehmen Autor: Gero Appel

Nach dem Arbeitsschutzgesetz § 3 seid ihr als Arbeitgeber:in gesetzlich dazu verpflichtet, Schutzmaßnahmen im Unternehmen zu ergreifen, um den Arbeitsschutz zu gewährleisten und die Gesundheit und Sicherheit aller Beschäftigten sicherzustellen. Eine der dafür notwendigen Maßnahmen kann die persönliche Schutzausrüstung PSA sein. Was genau PSA Arbeitsschutz bedeutet, welche Kategorien es gibt und worauf ihr achten müsst, erfahrt ihr in diesem Beitrag.

Themen in diesem Beitrag

 Erstklassige Absicherung ab 83,- EUR mtl.

Leistungen Erstklassige Absicherung ab 83,- EUR mtl.

  • Bestellung von Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt
  • Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungen und vieles mehr
  • Dauerhafte Preisgarantie

Jetzt Angebot erhalten

Was bedeutet persönliche Schutzausrüstung (PSA) konkret?

Als Arbeitgeber:innen müsst ihr eurer Verpflichtung für eine sichere und gesundheitsfördernde Arbeitsumgebung nachkommen. Welche Schutzmaßnahmen in eurem Unternehmen erforderlich sind, erfahrt ihr in einer entsprechenden Gefährdungsbeurteilung. Je nach Betrieb müssen unterschiedliche Maßnahmen ergriffen werden, um den Arbeitsschutz zu gewährleisten. Besonders technische Anlagen oder eventuelle Arbeitsmittel stellen eine Gefährdung der Arbeitssicherheit dar.

In diesen Fällen sind technische oder organisatorische Maßnahmen oft genug, damit ihr euren gesetzlichen Verpflichtungen nachgekommen seid. Reichen diese jedoch nicht aus, etwa weil eure Mitarbeiter:innen in Kontakt mit bestimmten Gefahrenquellen treten, und sei es auch noch so kurz, fordern die Gesetzgeber den Einsatz persönlicher Schutzausrüstung, kurz PSA.

Persönliche Schutzausrüstung ist eine Ausrüstung für Mitarbeiter:innen, die zur Abwehr und Minderung von Gefahren für die Gesundheit und Sicherheit der Person bestimmt ist. Diese Schutzausrüstung umfasst Vorrichtungen und Mittel, welche von euren Mitarbeitenden gehalten oder getragen werden, um vor Gefährdungen am Arbeitsplatz geschützt zu sein. Als PSA gelten folgende Ausrüstungen:

  • Atemschutz,
  • Fuß- und Knieschutz,
  • Gehörschutz,
  • Handschutz,
  • Kopfschutz,
  • Hautschutz,
  • Augen- und Gesichtsschutz,
  • Schnitt- und Stechschutz,
  • PSA gegen Absturz, Ertrinken oder Retten aus Höhen und Tiefen,
  • Schutzkleidung.

Grundsätzlich gilt, das PSA im Sinne der PSA-Verordnung (PSA-BV) jede nutz- oder tragbare Ausrüstung ist, die dazu dient, die Beschäftigten gegen eine Gefährdung für ihre Sicherheit oder Gesundheit zu schützen.

Je nach Betrieb könnten eure Mitarbeiter:innen persönliche Schutzkleidung benötigen. © Shutterstock, Anatoly Menzhiliy
Je nach Betrieb könnten eure Mitarbeiter:innen persönliche Schutzkleidung benötigen. © Shutterstock, Anatoly Menzhiliy

Was gilt nicht als persönliche Schutzausrüstung?

Wie unter Absatz 3 der PSA-BV aufgeführt, gelten Sportausrüstungen, Arbeitskleidung oder Uniformen nicht als persönliche Schutzausrüstung. Da diese Kleidung nicht speziell der Sicherheit und Gesundheit eurer Angestellten dient, kann sie zwar in gewissem Maße schützen, gilt jedoch nicht als PSA. Sofern eine persönliche Schutzausrüstung erforderlich ist, wäre eure gesetzliche Verpflichtung zum Arbeitsschutz damit nicht ausreichend erfüllt.

Welche PSA-Kategorien gibt es?

PSA ist nicht gleich PSA. Je nach Betrieb birgt euer Unternehmen unterschiedliche Gefahrenpotenziale. Daher muss die PSA für eure Mitarbeiter:innen den individuellen und situativen Anforderungen durch euer Unternehmen entsprechen. In der PSA-Verordnung Anhang 1, sowie der Richtlinie 89/686/EWG werden drei PSA-Kategorien festgelegt. Diese Kategorien basieren auf der zu erwartenden Verletzungsschwere, die durch die entsprechende PSA abgewendet werden kann.

PSA Kategorie 1

Kategorie 1 umfasst die geringfügigen Risiken beim Arbeiten im Betrieb. Hierbei wird davon ausgegangen, dass die PSA-Nutzer:innen die Wirksamkeit der PSA selbst einschätzen können. Folgende Risiken zählen zu Kategorie 1:

  • oberflächliche mechanische Verletzungen (z. B. Gartenhandschuhe),
  • Berührungen mit schwach aggressiven Reinigungsmitteln,
  • Schädigungen der Augen durch Sonneneinstrahlungen oder andere Witterungsbedingungen nicht extremer Art,
  • Berührungen mit heißen Oberflächen von unter 50° C.

PSA Kategorie 2

Arbeitsschutzausrüstung, die weder in Kategorie 1, noch in Kategorie 3 passt, wird in Kategorie 2 eingeordnet. Dabei handelt es sich vor allem um Standard-Schutz vor mechanischen Risiken. Allgemeine Schutzausrüstung wie Arbeitsschutzhelme, Sicherheitsschuhe oder Gehörschützer fallen unter diese Kategorie. Dasselbe gilt für maßgefertigte und individuell angepasste PSA.

Bei vielen Berufen kommt PSA der Kategorie 2 zum Einsatz, um vor Risiken zu schützen, die manchmal gar nicht sofort wahrgenommen werden. © Shutterstock, Zivica Kerkez
Bei vielen Berufen kommt PSA der Kategorie 2 zum Einsatz, um vor Risiken zu schützen, die manchmal gar nicht sofort wahrgenommen werden. © Shutterstock, Zivica Kerkez

PSA Kategorie 3

Als höchste Kategorie umfasst diese komplexe persönliche Schutzausrüstung. Sie kommt bei tödlichen Gefahren oder irreversiblen Gesundheitsschäden zum Einsatz. Diese PSA soll gegen Gefährdungen schützen, die von PSA-Nutzer:innen nicht selbst eingeschätzt werden können. Gemäß Anhang 1 der PSA-Verordnung ist eine PSA der Kategorie 3 bei diesen Risiken notwendig:

  • gesundheitsgefährdende Stoffe und Gemische,
  • ionisierende Strahlung,
  • Atmosphären mit Sauerstoffmangel,
  • Stürze aus der Höhe,
  • schädliche biologische Agenzien,
  • extreme Umgebungstemperaturen von +100 °C oder -50 °C und mehr,
  • Stromschlag und Arbeit an unter Spannung stehenden Anlagen,
  • Hochdruckstrahl,
  • Ertrinken,
  • Verletzungen durch Projektile oder Messerstiche,
  • Schnittverletzungen durch handgeführte Kettensägen,
  • schädlicher Lärm.

Welche PSA Kategorie wird benötigt?

Die genaue Zuordnung der PSA in eine bestimmte Kategorie gestaltet sich nicht immer einfach. Welche PSA eure Mitarbeiter:innen benötigen, erfahrt ihr durch eine umfangreiche Gefährdungsbeurteilung. Für die Einordnung der PSA in eine entsprechende Kategorie werft ihr am Besten einen Blick in die PSA-Verordnung oder in die Leitlinien der Europäischen Kommission, um eure PSA korrekt zuordnen zu können.

Mit diesen Kennzeichen kann klar ausgeschildert werden, welche Schutzkleidung benötigt wird.
Mit diesen Kennzeichen kann klar ausgeschildert werden, welche Schutzkleidung benötigt wird.

PSA Arbeitsschutz Verordnungen

Für die unterschiedlichen Anforderungen an die PSA, wie Herstellung, Bereitstellung oder Nutzung, existieren rechtliche Vorgaben. Schauen wir uns die wichtigsten Vorgaben und Prüfzeichen für PSA an:

CE und GS Kennzeichnung

Persönliche Schutzausrüstung, die in der Europäischen Union genutzt wird, muss das Kennzeichen „CE“ tragen. Diese Kennzeichnung muss gut sichtbar, leserlich und dauerhaft an der PSA angebracht werden. Der Hersteller bestätigt damit, dass die Anforderungen an die PSA an Sicherheit sowie Gesundheits- und Umweltschutz gewährleistet sind. Daher ist es ein verpflichtendes Kennzeichen für jede Schutzausrüstung.

Das GS-Zeichen kann vom Hersteller zusätzlich angebracht werden und ist ein nach deutschem Recht gesetzliches geregeltes Gütesiegel für geprüfte Sicherheit. Das GS-Zeichen wird nur von einer dafür zugelassenen Prüfstelle vergeben, die von der Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) bestimmt werden. In Deutschland wird das Siegel vom TÜV an die Hersteller vergeben.

Mitarbeitende vertrauen darauf, dass ihre Schutzausrüstung ihnen im Ernstfall das Leben retten kann. © Shutterstock, Robert Kneschke
Mitarbeitende vertrauen darauf, dass ihre Schutzausrüstung ihnen im Ernstfall das Leben retten kann. © Shutterstock, Robert Kneschke

Der DGUV Test

Je nach PSA Kategorie muss die PSA unterschiedliche Konformitätsbewertungsverfahren durchlaufen. Für Kategorie 1 genügt dabei eine interne Fertigungskontrolle gemäß Anhang 4 der PSA-Verordnung. Damit ist nachgewiesen, dass die betreffende PSA den grundlegenden Gesundheitsschutz und Sicherheitsanforderungen dieser Verordnung genügt.

Für Produkte der Kategorie 2 ist eine EU-Baumusterprüfung durch eine notifizierte Stelle erforderlich. Dabei wird der technische Entwurf oder das Muster der Bauart mit den geltenden Anforderungen verglichen. Stimmen diese überein, erhält die PSA bzw. der Hersteller die EU-Baumusterprüfbescheinigung und die PSA gilt als sicher.

Aufgrund des hohen Risikos muss die Produktionsstätte für PSAs der Kategorie 3 nicht nur die EU-Baumusterprüfung bestehen, sondern auch überwacht werden, um mögliche Fehler auszuschließen und die Arbeitssicherheit zu garantieren.

Zertifizierung nach SRA, SRB oder SRC

Diese Zertifizierungen sind besonders für Sicherheitsschuhe interessant. Da 35% aller Arbeitsunfälle durch sogenannte SRS-Unfälle ausgelöst werden (Unfälle durch Stolpern, Rutschen und Stürzen), gelten den rutschhemmenden Sicherheitsschuhen besondere Aufmerksamkeit. Im Prüfungsverfahren nach EN 13287 werden die Sicherheitsschuhe getestet und entsprechend ihrer Rutschhemmung zertifiziert.

Werden bei einem Sicherheitsschuh die einzelnen Mindest-Messwerte der Reibungskoeffizienten erreicht, so wird der Schuhe SRA-zertifiziert (Keramikfliese) oder SRB-zertifiziert (Stahlboden). Erreicht ein Sicherheitsschuh in beiden Testverfahren die Mindestanforderungen oder mehr, wird er SRC-zertifiziert. Dabei gilt: Je umfassender euer Arbeitsschuh zertifiziert wurde, desto umfassender kann er auch eingesetzt werden.

Die richtige Zertifizierung der Sicherheitsschuhe zeigt euch, ob sie für euren Betrieb geeignet sind. © Shutterstock, Dusan Petkovic
Die richtige Zertifizierung der Sicherheitsschuhe zeigt euch, ob sie für euren Betrieb geeignet sind. © Shutterstock, Dusan Petkovic

In welchen Branchen braucht es eine PSA?

Bevor euer Unternehmen eine persönliche Schutzausrüstung benötigt, müsst ihr anhand der Gefährdungsbeurteilung alle Gefahrenpotenziale sondieren und innerhalb eures Unternehmens bewerten. Anhand dieser Gefährdungsbeurteilung müsst ihr anschließend entsprechende Schutzmaßnahmen planen und umsetzen. Diese Maßnahmen sind dabei in drei Bereiche eingeteilt:

  1. technische,
  2. organisatorische,
  3. persönliche Schutzmaßnahmen.

Diese Reihenfolge ist auch bei der Umsetzung von Schutzmaßnahmen einzuhalten. Nur wenn euer Unternehmen alle technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen ausgeschöpft hat und weiterhin ein Gefährdungsrisiko für eure Beschäftigten besteht, werden persönliche Schutzmaßnahmen wie die PSA eingeleitet. Das Arbeitsschutzgesetz und die DGUV Vorschrift 1 geben dabei das sogenannte STOP-Prinzip vor.

Sollte die Gefährdungsbeurteilung ergeben, dass eine PSA benötigt wird, regelt die 8. Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz die speziellen Anforderungen. Darunter fallen auch die vorhin erwähnten Kennzeichnungen der persönlichen Schutzausrüstung. Solltet ihr euch bei der Auswahl der PSA unsicher sein, könnt ihr von den Berufsgenossenschaften entsprechende Informationen zur Auswahl geeigneter PSA für euer Unternehmen erhalten.

Ob euer Unternehmen PSA benötigt, erfahrt ihr durch eine Gefährdungsbeurteilung. © Shutterstock, SeventyFour
Ob euer Unternehmen PSA benötigt, erfahrt ihr durch eine Gefährdungsbeurteilung. © Shutterstock, SeventyFour

Was ist das STOP-Prinzip?

Das STOP-Prinzip wurde vom Arbeitsschutzgesetz ins Leben gerufen, um die grundsätzliche Reihenfolge der Schutzmaßnahmen festzulegen. Im Einzelnen bedeutet es:

  • S = Substitution:
    Reduzierung oder Vermeidung der Gefahrenquelle. (z.B. durch Einsatz anderer und/oder weniger gefährlicher Verfahren, Stoffe, Betriebsmittel)
  • T = Technische Maßnahmen:
    Trennung der Gefahrenquelle von den Beschäftigten durch technische Einrichtungen. (z.B. Einhausung, Lichtschranken, Zweihandauslösungen)
  • O = Organisatorische Maßnahmen:
    zeitliche und/oder räumliche Trennung der Beschäftigten von der Gefahrenquelle. (z.B. Zugangsbeschränkungen, Kurzzeiteinsatz, Minimierung von Lasten)
  • P = Persönliche Maßnahmen:
    personenbezogene Maßnahmen (Einsatz von PSA) und verhaltensbezogene Maßnahmen. (Unterweisung, Beschilderung)

Grundlegend zielt das Prinzip darauf ab, alle Kollektivmaßnahmen (S, T, O) durchzuführen, bevor Individualmaßnahmen (P) ergriffen werden, die von einzelnen Beschäftigten abhängen. Nur wenn keine der vorangehenden Maßnahmen ausreichend Wirkung zeigen oder nicht verhältnismäßig sind, soll die Anwendung von PSA angewiesen werden.

Wann müssen Arbeitnehmende die persönliche Schutzausrüstung tragen?

Arbeitnehmende sind verpflichtet, die ihnen zur Verfügung gestellte persönliche Schutzausrüstung bestimmungsgemäß zu verwenden. Sobald sie also mit der Tätigkeit, weswegen die PSA angeordnet wurde, in Kontakt kommen, muss die PSA auch getragen werden. Zusätzlich muss die Schutzausrüstung vor jeder Benutzung einer Sicht- und Funktionsprüfung unterzogen werden, um die Funktionstüchtigkeit der PSA zu gewährleisten.

Sobald Mitarbeitende mit einer gefährlichen Tätigkeit beginnen, müssen sie die geeignete PSA tragen. © Shutterstock, Milos Stojanovic
Sobald Mitarbeitende mit einer gefährlichen Tätigkeit beginnen, müssen sie die geeignete PSA tragen. © Shutterstock, Milos Stojanovic

Die PSA Benutzungsverordnung

Die PSA Benutzungsverordnung legt fest, welche grundlegenden Aspekte bei der Bereitstellung und Benutzung von persönlicher Schutzausrüstung beachtet werden müssen:

  • PSA ist nur sachgemäß und in den erforderlichen Situationen zu benutzen.
  • Als Arbeitgebende seid ihr dazu verpflichtet, die vollständige Funktionsfähigkeit sowie den einwandfreien hygienischen Zustand der Schutzausrüstung zu gewährleisten.
  • Für bestimmte Teile der PSA gelten besondere Anforderungen, wie beispielsweise eine Aufzeichnungspflicht zu Einsatz, Lagerung und Instandhaltung wiederverwendbarer Atemschutzgeräte.
  • Bei der Lagerung muss darauf geachtet werden, dass die PSA nicht durch äußerliche Einflüsse Schaden nehmen kann.
  • Reparaturen oder Instandsetzung der PSA ist nur mit geeigneten Materialien und bei Nichtbeeinträchtigung der Schutzwirkung zulässig.

Generell solltet ihr oder eine entsprechend ausgebildete Person eure Mitarbeiter:innen regelmäßig über die Nutzung der PSA sowie die PSA Benutzungsverordnung unterweisen, um die Verinnerlichung aller notwendigen Schutzmaßnahmen zu gewährleisten. Auch die Erstellung einer Betriebsanweisung, in der eine vollständige Aufstellung der Gefahren zu finden ist, kann euren Mitarbeitenden helfen, Fehler bei der Nutzung von Schutzausrüstung zu vermeiden. Bei bestimmten Teilen der PSA, wie z. B. PSA gegen Absturz, können praktische Einsatzübungen oder Herstellerschulungen sinnvoll sein.

Die richtige Lagerung der PSA ist genauso wichtig wie die korrekte Anwendung. © Shutterstock, Sergey Ryzhov
Die richtige Lagerung der PSA ist genauso wichtig wie die korrekte Anwendung. © Shutterstock, Sergey Ryzhov

Wann ist die persönliche Schutzausrüstung auszutauschen?

Wie bereits erwähnt, sind eure Mitarbeitenden angehalten, vor jeder Benutzung der Schutzausrüstung eine Sicht- und Funktionsprüfung durchzuführen. Dabei entdeckte Schäden oder Fehler sind umgehend euch als Vorgesetzten zu melden. Typische Schäden an der persönlichen Schutzausrüstung sind z. B. Risse in Schutzhelmen, Kratzer in Schutzbrillen, defekte Polster bei Gehörschützern oder beschädigte Schutzkappen bei Sicherheitsschuhen.

Sollte nach Überprüfung der entdeckten Mängel eine Reparatur ohne Einschränkung der Funktionstüchtigkeit unmöglich sein, muss diese PSA ausgetauscht werden. Unter keinen Umständen darf sie erneut benutzt werden, etwa um die Lieferzeiten zu überbrücken.

Darf man Schutzausrüstung waschen?

Die richtige Pflege von Schutzkleidung ist oftmals deutlich komplizierter als angenommen. Die wenigsten Teile einer Schutzausrüstung dürfen einfach in eine Waschmaschine geworfen werden. Persönliche Schutzausrüstung besitzt häufig spezielle, schützende Eigenschaften, z. B. Flammenhemmung oder Hitzeschutz. Diese Eigenschaften müssen bei einer Reinigung erhalten bleiben.

Schutzkleidung ist nach EN-Normen zertifiziert. Die Gebrauchs- und Schutzeigenschaften müssen auch nach Reinigung eingehalten werden. Auch Hygieneeigenschaften sind davon betroffen. Achtet bei der Reinigung dringend auf entsprechende Herstellerangaben. Diese geben an, wie die entsprechende PSA zu reinigen und pflegen ist. Häufig dürfen keine chlorhaltigen Reinigungsmittel oder Weichspüler verwendet werden. Sollten eure Mitarbeiter:innen ihre Schutzausrüstung zu Hause waschen, achtet darauf, dass das korrekte Waschmittel, sowie Waschtemperatur benutzt werden.

Verschiedene PSA kann nach Herstellerangaben gewaschen werden. Gesichtsmasken landen aber lieber im Müll. © Shutterstock, Krakenimages.com
Verschiedene PSA kann nach Herstellerangaben gewaschen werden. Gesichtsmasken landen aber lieber im Müll. © Shutterstock, Krakenimages.com

Wer bezahlt die persönliche Schutzausrüstung?

Im § 3 Absatz 1 Satz 1 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), § 2 Absatz 3 DGUV Vorschrift 1 sowie § 2 der PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV) wurde festgelegt, dass ihr als Arbeitgebende alle Maßnahmen, die für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz notwendig sind, zu veranlassen und die Kosten hierfür zu tragen habt.

Somit müsst ihr die im Zuge der Gefährdungsbeurteilung bestimmte notwendige persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung stellen, sodass jeder Beschäftigte diese kostenfrei nutzen kann. Auch notwendige Reparaturen oder Ersatz bei Defekten und Verschleiß sind dabei mit eingeschlossen.

Mitarbeitende schützen mit der Arbeitssicherheit Sofort

Mit einer ausführlichen Gefährdungsbeurteilung geht ihr den ersten Schritt zur gesetzlichen Arbeitssicherheit. Wir helfen euch weiter, alle möglichen Gefährdungsrisiken in eurem Unternehmen zu entdecken und entsprechende Maßnahmen einzuleiten. Vielleicht benötigt auch euer Unternehmen persönliche Schutzausrüstung. Wir freuen uns auf eure Kontaktanfrage!

 Jetzt unverbindliches Angebot anfordern

Angebot Jetzt unverbindliches Angebot anfordern

  • Bestellung von Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt
  • Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungen und vieles mehr
  • Rechtlich perfekt abgesichert

Jetzt Angebot erhalten

Beitragsbild: © Shutterstock, Dragana Gordic

Weitere Themen aus diesem Artikel