Arbeitssicherheit Rechtlich perfekt abgesichert

Ihr seid gesetzlich verpflichtet, die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Wir zertifizieren euer Unternehmen und unterstützen euch bei der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften mit flexiblen Lösungen in der Arbeitssicherheit:

  • Die Zertifizierung sowie die Ernennung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit sichern euch gesetzlich ab.
  • Durch die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung reduziert ihr langfristig Arbeitsunfälle und Ausfallzeiten.
  • Euer hoher Sicherheitsstandard sichert euch wichtige Wettbewerbsvorteile.

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Unsere Leistungen im Überblick Arbeitssicherheit geht heute digital

Gefährdungsbeurteilung

Egal wie groß oder klein, jedes Unternehmen muss strenge Arbeitsschutzvorschriften einhalten und die Gefährdungsbeurteilung durchführen.

ASA-Sitzungen

Nach § 11 des Arbeitssicherheitsgesetzes muss jedes Unternehmen mit 20 oder mehr Arbeitnehmenden einen Arbeitsschutzausschuss einrichten.

Fachkraft für Arbeitssicherheit

Die DGUV Vorschrift 2 regelt die Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit (Sifa), als wesentlicher Bestandteil des Arbeitsschutzes.

Vorsorgemaßnahmen

Es liegt in eurer Verantwortung als Arbeitgebende, Krankheiten und Unfällen am Arbeitsplatz vorzubeugen.

Gesundheit am Arbeitsplatz

Zu eurer Fürsorgepflicht als Arbeitgebende gehört es auch, euch um die körperliche und mentale Gesundheit eurer Mitarbeitenden zu kümmern.

Einhaltung der Vorschriften

Ihr tragt die Verantwortung dafür, dass eure Mitarbeitenden die geltenden Vorschriften einhalten.

ASA-Sitzungen

In Deutschland ist jeder Betrieb mit mehr als 20 Beschäftigten verpflichtet, einen Arbeitsschutzausschuss (ASA) einzurichten. Der ASA setzt sich zusammen aus dem Arbeitgebenden oder einem von ihm/ihr benannten Vertreter:in der Geschäftsleitung, zwei vom Betriebsrat zu wählenden Mitgliedern, dem Betriebsarzt, der Fachkraft für Arbeitssicherheit und einem oder einer weiteren Sicherheitsbeauftragten.

Gefährdungsbeurteilung

Die Gefährdungsbeurteilung ist ein wesentlicher Bestandteil des Arbeitsschutzes im Unternehmen. Um eure Mitarbeitenden wirksam zu schützen, seid ihr als Unternehmer:innen verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Sie dient als praktische Prüfung der potenziellen Risiken, die sowohl im gesamten Unternehmen als auch an jedem einzelnen Arbeitsplatz, sowohl vor Ort als auch im Homeoffice, entstehen können.

Fachkraft für Arbeitssicherheit

Alle Unternehmen in Deutschland sind nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verpflichtet, mindestens eine Fachkraft für Arbeitssicherheit einzustellen. Im Schadensfall kann die Nichtbestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit zu einer persönlichen Haftung führen. Die gesetzlich vorgeschriebenen Fachkräfte unterstützen mit ihrem Fachwissen die Unternehmen bei der Gefährdungsbeurteilung sowie bei der Planung und Durchführung der erforderlichen Schutzmaßnahmen.

Was ist ein Gefahrstoffkataster?

Das so genannte Gefahrstoffkataster ist ebenfalls Teil der Gefährdungsbeurteilung. Darin sind die in einem Unternehmen verwendeten gefährlichen Stoffe aufgeführt. Im Gefahrstoffkataster werden sowohl der Ort als auch die Art der Lagerung genannt. Wir stellen für euch einen solchen Kataster auf, um eure Mitarbeitenden vor Gefährdungen durch Schadstoffe zu schützen.

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FAQ Häufig gestellte Fragen

Wo ist der Unterschied zwischen einem Sicherheitsbeauftragten und einer Sifa?

Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) schreibt den Einsatz von Fachkräften für Arbeitssicherheit, auch "Sicherheitsfachkräfte" genannt, in den Betrieben vor und stellt den rechtlichen Rahmen für die Bestellung eines Betriebsarztes. Dabei handelt es sich um Ingenieur:innen, Techniker:innen und Meister:innen, die alle die notwendige Ausbildung erhalten haben und in der Lage sind, bei Unfällen und anderen Themen des Arbeitsschutzes professionell beratend tätig zu sein.

Sicherheitsbeauftragte helfen ebenfalls bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Verringerung von Berufskrankheiten und Unfällen. Im Gegensatz zu den Sicherheitsfachkräften sind die Sicherheitsbeauftragten jedoch nicht hauptamtlich, sondern ehrenamtlich in ihrem jeweiligen Bereich tätig. In Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten sind Arbeitgeber:innen in der Regel verpflichtet, Sicherheitsbeauftragte einzustellen.

Was sind die Aufgaben des Arbeitsschutzausschusses (ASA)?

Zu den typischen Aufgaben der ASA gehören die Analyse der Unfallhäufigkeit am Arbeitsplatz, die Aktualisierung und Bewertung der Gefährdungsbeurteilung, die Durchführung von Zusatzschulungen zur Sicherheit am Arbeitsplatz, die Optimierung der Arbeitsschutzverfahren, die Empfehlung von Investitionen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz, die Unterbreitung von Vorschlägen für die Einführung neuer technischer Hilfsmittel sowie die Berücksichtigung und Umsetzung neuer Forschungsergebnisse im Bereich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz und die anschließende Überprüfung der getroffenen Maßnahmen auf Wirksamkeit.

Was ist der Unterschied zwischen Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit?

Arbeitsschutz ist "Schutz des Beschäftigten vor berufsbedingten Gefahren und schädigenden Belastungen", im Gegensatz zur Arbeitssicherheit, die sich auf "einen anzustrebenden gefahrenfreien Zustand bei der Berufsausübung" konzentriert. Ziel des Arbeitsschutzes ist es daher, sicherzustellen, dass die Anforderungen des Arbeitsschutzgesetzes an jedem einzelnen Standort eingehalten werden. Bei der Arbeitssicherheit geht es auch darum, dass das Unternehmen die durch Gesetze und Vorschriften vorgeschriebenen Arbeitsschutzstandards umsetzen kann.