Grundbetreuung Unsere Rundumversorgung für Unternehmen

Im Bereich Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin gibt es einiges zu beachten. Damit euer Unternehmen alle rechtlichen Vorgaben erfüllt, statten wir euch mit allem aus, was das Gesetz von euch fordert.

  • Rechtssicherheit durch Zertifizierung eures Unternehmens
  • Qualifizierte Betriebsärzt:innen und Fachkräfte für Arbeitssicherheit
  • Ausführliche Gefährdungsbeurteilung

Holt euch jetzt ein unverbindliches Angebot ein

Unsere Leistungen im Überblick Arbeitssicherheit geht heute digital

Individuelle Angebotsberatung

Unser Fachpersonal betreut euer Unternehmen individuell und erstellt das perfekte Angebot für euch.

Begehung der Betriebsstätten

Ausführliche Begehung durch Betriebsärzt:innen und Fachkräfte für Arbeitssicherheit mit anschließender Protokollierung.

Die Gefährdungsbeurteilung

Wir beurteilen existierende Gefährdungen und stellen mögliche Schutz- und Präventionsmaßnahmen.

Untersuchung von Arbeitsunfällen

Bei eingetretenen Unfällen untersuchen wir diese im Rahmen der Grundbetreuung.

Dokumentation und Meldepflichten

Wir erfüllen alle erforderlichen DGUV-Richtlinien und melden die Ergebnisse fristgerecht.

Betriebliche Besprechungen

Ab 20 Beschäftigten ist die ASA-Sitzung Pflicht. Wir unterstützen mit Betriebsärzt:innen und Sifa.

Die Betreuungsgruppen

In der Grundversorgung wird zwischen drei Betreuungsgruppen unterschieden und jede hat feste Betriebszeiten. Je Betriebsart wird das Unternehmen einer Betreuungsgruppe zugewiesen. Die Einsatzzeit wird in Arbeitsstunden pro Jahr und Mitarbeitenden angegeben. Der Einsatzzeitfaktor (0,5, 1,5 oder 2,5) wird mit der Gesamtzahl der Mitarbeitenden im Betrieb multipliziert, um die gesamte Grundbetreuungseinsatzzeit zu ermitteln. Der Einsatzzeitfaktor ist dabei immer konstant und bezieht sich nur auf die Betriebsart.

Gefährdungsbeurteilung

Die Gefährdungsbeurteilung ist ein wesentlicher Bestandteil des Arbeitsschutzes im Unternehmen. Um eure Mitarbeitenden wirksam zu schützen, seid ihr als Unternehmer:innen verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Sie dient als praktische Prüfung der potenziellen Risiken, die sowohl im gesamten Unternehmen als auch an jedem einzelnen Arbeitsplatz, sowohl vor Ort als auch im Homeoffice, entstehen können.

Arbeitsmedizinische Vorsorge

Wir übernehmen auf Wunsch die Organisation und Durchführung von arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen. Die Untersuchungen sind wichtig, um sicherzustellen, dass keine physischen oder psychischen Erkrankungen die Arbeitsfähigkeit eurer Mitarbeitenden beeinträchtigen. Für die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung ist die arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung ebenfalls erforderlich.

Wofür benötigt ihr eine Grundbetreuung?

Die Grundbetreuung soll in erster Linie euch als Arbeitgebende bei euren gesetzlich vorgeschriebenen Pflichten im Arbeitsschutz unterstützen. Mit unserer Zertifizierung ist euer Unternehmen arbeitsrechtlich perfekt abgesichert. Holt euch jetzt ein unverbindliches Angebot ein.

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FAQ Häufig gestellte Fragen

Was beinhaltet das Arbeitssicherheitsgesetz – ASiG?

Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz seid ihr als Arbeitgebende verpflichtet, Betriebsärzt:innen und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu benennen, um die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Damit stellt ihr sicher, dass die Vorschriften des Arbeitsschutzes, der Prävention, des Gesundheitsschutzes und der Unfallverhütung unter Berücksichtigung der jeweiligen betrieblichen Gegebenheiten angewendet werden.

Das ASiG enthält auch Maßnahmen zu den Pflichten von Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzt:innen. Es hat die Funktion einer Überwachungsvorschrift und gibt Auskunft über deren Qualifikation, betriebliche Stellung sowie Mitwirkung. Die Unfallverhütungsvorschriften enthalten nähere Informationen zum Arbeitssicherheitsgesetz.

Worum geht es in der DGUV Vorschrift 2?

Die DGUV Vorschrift 2 beinhaltet seit ihrer Änderung im Jahr 2011 eine generelle Vereinheitlichung der Betreuungsanforderungen für gewerbliche und öffentliche Betriebe hinsichtlich der Bestellung von Betriebsärzt:innen und Fachkräften für Arbeitssicherheit. Die einheitliche Grundregelung orientiert sich an der jeweiligen Überwachungsgruppe, der Gefährdungsmöglichkeit und der Überwachungsbedürftigkeit. Dabei stehen die spezifische Gefährdungslage des einzelnen Betriebes und der sich daraus ergebende Bedarf im Mittelpunkt der Diskussion.

Was genau sind die ASA-Sitzungen?

Die Abkürzung für ASA lautet Arbeitsschutzausschuss. In Deutschland ist es für Betriebe mit mehr als 20 Beschäftigten gesetzlich vorgeschrieben, einen Arbeitsschutzausschuss zu bilden und diesen mindestens viertejährlich durchzuführen. Der ASA besteht aus Geschäftsführer:in, dem Betriebsrat, Betriebsärzt:innen, Fachkräften für Arbeitssicherheit, sowie wenn notwendig, weiteren Sicherheitsfachkräften. Wir unterstützen euch gerne dabei, die ASA-Sitzungen ordnungsgemäß zu organisieren.