Telemedizin Für ein gesundes Unternehmen

Die Medizinbranche wird immer mehr von der Digitalisierung erfasst. So ist der Bedarf an telemedizinischen Dienstleistungen in Deutschland in den letzten Jahren gestiegen. Wir unterstützen euch bei der Etablierung von Telemedizin in eurem Unternehmen.

  • Arbeitsmedizinische Teleberatung.
  • Gefährdungsbeurteilung für Homeoffice und Telearbeit.
  • Ärztlich vertretbare Fernbehandlung.

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Unsere Leistungen im Überblick Arbeitssicherheit geht heute digital

Telemedizinische Behandlung

Die Telemedizin im Unternehmen ermöglicht die Gesundheitsversorgung und ärztliche Beratung aus der Ferne.

Betriebsärzt:innen

Ihr seid nach der DGUV 2 verpflichtet, euren Mitarbeitenden einen Betriebsarzt oder -ärztin zur Verfügung zu stellen.

Gefährdungsbeurteilung Homeoffice

Wir unterstützen euch bei der gesetzlich vorgeschriebenen Gefährdungsbeurteilung im Homeoffice und ermitteln die notwendigen Schutzmaßnahmen.

Arbeitsmedizinische Betreuung und Beratung

Unsere Betriebsärzt:innen bieten euch und euren Mitarbeitenden Fernberatung zu den Themen der Arbeitsmedizin.

ASA-Sitzungen

Nach § 11 des Arbeitssicherheitsgesetzes muss jedes Unternehmen mit 20 oder mehr Arbeitnehmenden einen Arbeitsschutzausschuss einrichten.

Psychische Gefährdungsbeurteilung

Die psychische Gefährdungsbeurteilung ist eine fachkundige Analyse für stressbedingte Gesundheitsrisiken.

Vorteile der Telemedizin

Abgesehen von der Möglichkeit, überall zu arbeiten, hat die Telemedizin weitere Vorteile:

  • Mitarbeitende müssen nicht zum Arzt oder in die Klinik, sondern können Termine von zu Hause wahrnehmen.
  • Durch Telearbeit kann die medizinische Versorgung überall erfolgen, auch in Gebieten ohne Arzt/Ärztin.
  • Moderne Hilfsmittel machen die Kommunikation mit dem medizinischen Personal einfacher und schneller.
  • Da der Wartebereich vermieden wird, reduziert sich die Infektionsgefahr deutlich.

Gefährdungsbeurteilung Homeoffice

Die Gefährdungsbeurteilung ist ein wesentlicher Bestandteil des Arbeitsschutzes im Unternehmen. Um eure Mitarbeitenden auch zuhause wirksam zu schützen, seid ihr als Unternehmer:innen verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung Homeoffice durchzuführen. Sie dient als praktische Prüfung der potenziellen Risiken, die an jedem einzelnen Arbeitsplatz, sowohl vor Ort als auch im Homeoffice, entstehen können.

Arbeitsmedizinische Fernbetreuung und Beratung

Die Arbeitsmedizin ist ein Teilgebiet der Präventivmedizin, das sich mit dem Wohlbefinden und der Produktivität eurer Arbeitnehmenden befasst. Sie befasst sich mit den Lebens- und Arbeitsbedingungen sowie Gesundheit und Krankheit eurer Mitarbeitenden. Das umfasst die Gefährdungsbeurteilung der Arbeitsbedingungen, Einstellungs- und Eignungsuntersuchungen oder auch die Beratung bei Wiedereingliederungsmaßnahmen.

Digitale Therapie für eure Mitarbeitenden

Psychische Erkrankungen und Stress sind am Arbeitsplatz verbreiteter denn je und auch die Corona-Pandemie hat ihre Spuren hinterlassen. Mit unserer arbeitspsychologischen Betreuung im Rahmen des telemedizinischen Dienstes bieten wir euren Mitarbeiter:innen Hilfe bei psychischen Erkrankungen und deren Prävention. Holt euch jetzt ein unverbindliches Angebot ein.

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FAQ Häufig gestellte Fragen

Wo sind die Grenzen der Telemedizin?

Der Schutz von Patientendaten ist ein ständiges Anliegen in der Telemedizin. Daher ist es wichtig, mit Lösungen zu arbeiten, die eine sichere Videokonsultation gewährleisten und die Datenschutzbestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DGSVO) einhalten. Denkt daran, dass die Telemedizin nur in Verbindung mit der arbeitsmedizinischen Betreuung eingesetzt werden kann. Sie kann den Einsatz vor Ort nie vollständig ersetzen. So können zum Beispiel nur dann fundierte Empfehlungen gegeben werden, wenn der Standort bereits besichtigt wurde und genügend Informationen vorhanden sind. Die beratende Person muss sich mit der Arbeitsumgebung und den Arbeitsbedingungen gut auskennen, um professionelle Empfehlungen geben zu können.

Was genau ist Telemedizin?

Der Begriff Telemedizin hat keine einheitliche Bedeutung, sondern bezieht sich auf ein breites Spektrum medizinischer Dienstleistungen wie Diagnostik, Therapie, Rehabilitation und Beratung. Da es sich dabei um digitale Dienstleistungen handelt, die per Telefon, online oder über Apps erbracht werden, ist die räumliche Nähe der Beteiligten nicht von Bedeutung. Auch die Terminvereinbarung kann zu verschiedenen Zeiten stattfinden. Sowohl der Kontakt zwischen Ärzt:innen und Patient:innen als auch die Kommunikation unter den Ärzt:innen werden in der Telemedizin angesprochen. Unter die Leistungen der Telemedizin fallen:

  • Online-Sprechstunden,
  • Zweitmeinungsportale,
  • Videokonferenzen,
  • Telemonitoring.

Was ist das E-Health-Gesetz?

Telemedizinische Dienste werden von der deutschen Regierung gefördert. So wurde das Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen (E-Health-Gesetz) geschaffen, das im Jahr 2015 verabschiedet wurde. Damit wird es möglich, schnell medizinische Anwendungen für die Nutzer:innen einzuführen und die Vorteile der Digitalisierung im Gesundheitswesen zu nutzen. Das Gesetz enthält auch Anforderungen und Fristen, deren Nichteinhaltung zu Sanktionen führen kann. Das Gesetz ermöglicht die Förderung für telemedizinische Dienstleistungen (Online-Konsultation, telekonsiliarische Beurteilung von Röntgenbefunden usw.).