Cannabis Legalisierung Deutschland Das neue Cannabisgesetz: Was bedeutet das für die Arbeitswelt?

Viele haben es bestimmt schon irgendwo gehört, sei es von Kolleginnen und Kollegen oder aus den Nachrichten. Cannabis wurde am 01. April in Deutschland legalisiert. Das sogenannte Cannabisgesetz (CanG) ist erfolgreich in Kraft getreten. Aber wie weit geht die Legalisierung eigentlich genau? Wie beeinflusst Cannabis in Zukunft euer Unternehmen und eure Mitarbeitenden und wie solltet ihr mit der Legalisierung und den eventuell auftretenden Problemen umgehen? Diese Fragen beantworten wir euch jetzt.

Das erfahrt ihr in diesem Beitrag:

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Was ist Cannabis überhaupt?

Cannabis ist eine der ältesten Kulturpflanzen der Menschheit. Die Pflanze wird im getrockneten Zustand seit Jahrtausenden geraucht, gegessen oder inhaliert. Ihren Ursprung hat die Cannabis-Pflanze in Indien, wo sie als Heilmittel in der ayurvedischen Medizin benutzt wurde. Zudem wird Cannabis dort, da es eine Hanfpflanze ist, für ihre Fasern verwendet, um Seile, Textilien und anderes herzustellen.

Warum wird Cannabis als Droge genutzt?

Die indische Hanfpflanze enthält den psychoaktiven Wirkstoff Tetrahydrocannabinol (THC). Genau dieser Wirkstoff bewirkt den sehr bekannten Rauschzustand. Bei uns in Europa bzw. Deutschland sin vorläufig die zwei Cannabis-Varianten Haschisch und Marihuana vertreten. Bei Marihuana handelt es sich um die getrocknete Pflanze als Ganzes. Als Haschisch bezeichnet man das getrocknete Harz aus den Drüsenhaaren der weiblichen Pflanze.

Der medizinische Nutzen von Cannabis

Der erste medizinische Nutzen dieser Pflanze wurde bereits um 2.700 v. Chr. erwiesen. Laut einem chinesischen Heilkundebuch half der Konsum unter anderem bei Rheuma- und Gichterkrankungen. Auch im Mittelalter wurde die Pflanze wegen ihrer schmerzlindernden und verdauungsfördernden Wirkung weitläufig genutzt.

Im 19. Jahrhundert wurde die Pflanze dann schlussendlich weltbekannt. In Europa, Großbritannien und den USA wurden Cannabis-Produkte gegen

  • Kopfschmerzen,
  • Rheuma,
  • Epilepsie,
  • Asthma
  • und Schlafstörungen

verschrieben. Mit der Entwicklung synthetischer Arzneimittel verlor die Droge jedoch einen großen Teil ihrer medizinischen Bedeutung und wurde größtenteils nur noch als Genussdroge gehandelt.

Ein Forscher, der eine Cannabis-Pflanze betrachtet. © Adobe Stock, Kitreel
Cannabis war lange illegal. Legalisiert wurde es aufgrund der medizinischen Wirkung der Pflanze. © Adobe Stock, Kitreel

Warum wurde Cannabis legalisiert?

Cannabis war seit etwas über 100 Jahren illegal. Beschlossen wurde dieses allgemeine Drogenverbot bereits 1920 im Versailler Vertrag. Das “internationale Opiumabkommen” verbot den beteiligten Staaten die Herstellung und den Handel mit Rauschmitteln wie Opium und Kokain. 1925 wurde das Gesetz vom Völkerbund verschärft und schloss nun auch “indischen Hanf”, also Cannabis, mit ein.

Seit dem Verbot kämpften viele Menschen für eine erneute Legalisierung. In den 60er Jahren stieg die Beliebtheit von Cannabis mit der internationalen Hippie- und Studentenbewegung drastisch an. Durch deren friedliebende Art wurde Cannabis Konsum zum Symbol für Freiheit, Frieden und Toleranz.

Erst 1994 wurde das Betäubungsmittelgesetz das erste Mal etwas gelockert. Geringe Mengen an Cannabis konnten zu medizinischen Zwecken verschrieben werden. In Deutschland gibt es Cannabis seit 2017 auf Rezept vom Arzt.

Cannabis Legalisierung in Deutschland: Über 100 Jahre Verbot gehen zu Ende

Seit dem 01. April 2024 ist der Besitz und Konsum von Cannabis nun legal. Die schlussendliche Legalisierung von Cannabis ist ein Produkt der grünen Drogenpolitik. Das Ziel ist es, eine humane und gesundheitsorientierte Drogenpolitik zu etablieren. Damit soll der Jugend- und Gesundheitsschutz verbessert werden und auch der Schwarzmarkt wird damit aktiv bekämpft.

Das Gesetz wurde im Bundestag mit großer Mehrheit beschlossen. Auch der Bundesrat hat es anschließend gebilligt. Zwar wurden einige Anträge zur Anrufung des Vermittlungsausschusses gestellt, diese erhielten jedoch nicht die notwendige Mehrheit.

Ein Mann, der eine junge Cannabis-Pflanze in den Händen hält. © Adobe Stock, Parilov
Das Cannabisgesetz erlaubt es Privatpersonen Cannabis zu besitzen und sogar in kleinen Mengen anzubauen. © Adobe Stock, Parilov

Was ist das Cannabisgesetz?

Das Cannabisgesetz erlaubt es erwachsenen Menschen, in ihrem eigenen Haus bis zu 50 Gramm getrocknetes Cannabis zu besitzen. Außerhalb der eigenen vier Wände dürfen maximal 25 Gramm transportiert werden. Für Jugendliche hat sich übrigens nichts geändert. Der Wirkstoff THC bleibt weiterhin verboten für Menschen unter 18 Jahren.

Zudem darf die Rauschpflanze auch zuhause selbst angebaut werden. Dabei gilt die Regel: Pro erwachsener Person im Haushalt sind maximal 3 Pflanzen zulässig. Solange die selbst gezüchtete Pflanze nicht getrocknet wurde, zählt die Pflanze auch nicht zu den zulässigen 50 Gramm.

Auch ältere Verurteilungen, die nach den neuen Bestimmungen des Cannabisgesetz jetzt nicht mehr strafbar wären, können über einen Antrag an das Bundezentralregister entfernt werden. Noch laufende Strafverfahren werden beendet.

Hat der Cannabis Konsum Folgen?

Sowohl der regelmäßige als auch der spontane Konsum von Cannabis kann Folgen haben. Die Wirkungen unterscheiden sich dabei stark. Das hängt zum einen von der konsumierten Menge ab, aber auch generell von der Person. Manche vertragen den Wirkstoff schlechter oder die Wirkung tritt schneller und stärker als erwartet auf.

Mögliche kurzfristige Folgen nach dem Konsum wären:

  • Euphorisierung
  • Erhöhte Risikobereitschaft
  • Verlängerte Reaktionszeiten
  • Gleichgültigkeit gegenüber Gefahren
  • Erhöhte Verletzungs- und Unfallgefahr

Mögliche Folgen bei regelmäßigem Konsum über lange Zeiträume wären:

  • Erhöhtes Risiko für Psychosen
  • Depressionen
  • Herz- Kreislauferkrankungen
  • Körperliche und psychische Abhängigkeit
  • Arbeitsunfähigkeit
  • Suchterscheinungen die einen Entzug erfordern
Eine Frau, die ein kleines Glas mit getrocknetem Cannabis hält. © Adobe Stock, Joshua Resnick
Regelmäßiger Konsum der berauschenden Droge kann zu Suchtverhalten führen. © Adobe Stock, Joshua Resnick

Woran erkennt man eine Cannabis Sucht?

Grundlegend ist Cannabis eine Droge, die eine weniger starke Sucht hervorruft als viele andere Drogen, zum Beispiel Tabak. Dennoch können Personen auch von Cannabis süchtig werden. Unser Gehirn liebt Euphorie und Glückshormone und schickt uns immer auf die Suche nach der Möglichkeit, mehr Endorphine auszuschütten. Daher kann es schnell dazu kommen, dass der Körper mehr Cannabis verlangt, um wieder dieses Glücksgefühl zu erleben.

Damit ihr mögliche Suchterscheinungen bei Mitarbeitenden oder auch im Privaten erkennen könnt, hier eine Übersicht über mögliche Symptome einer Sucht:

  • Auffällige Verhaltensänderung
  • Verminderte Leistungsfähigkeit
  • Lustlosigkeit
  • Sozialer Rückzug
  • Starke Stimmungsschwankungen
  • Eine gesteigerte Fehlerrate
  • Vermehrtes Fehlen an der Arbeit

Wie wird die Arbeit durch das Cannabisgesetz betroffen?

Cannabis hat eine berauschende Wirkung. Das kann die Reaktionsfähigkeit beeinträchtigen und die Risikobereitschaft erhöhen. Für eure Mitarbeitenden bedeutet das ein erhöhtes Risiko für Unfälle und Verletzungen am Arbeitsplatz. Zudem beeinträchtigt die konsumierende Person nicht nur sich selbst, sondern bringt auch andere Kollegen potenziell in Gefahr in Mitleidenschaft gezogen zu werden.

Weiter oben im Beitrag haben wir bereits die möglichen Folgen des Cannabis Konsums für euch aufgelistet. Auch diese wirken sich für gewöhnlich nicht positiv auf den Arbeitsalltag aus.

Wie könnt ihr Mitarbeiter:innen vom Cannabiskonsum abhalten?

Zwar gilt für die Arbeitszeit eurer Mitarbeitenden weiterhin die DGUV Vorschrift 1, laut der sich bei euch Versicherte nicht durch den Konsum von Alkohol, Drogen oder anderen berauschenden Mitteln in einen Zustand versetzen dürfen, durch den sie sich selbst oder andere gefährden können.

Allerdings lässt sich der Konsum von Cannabis bei euren Mitarbeitenden nur schwer nachweisen. Betriebliche Drogentests dürfen nur in Ausnahmefällen angeordnet werden. Zudem wurde Cannabis jetzt zwar für den Privatgebrauch legalisiert, bisher fehlen aber verbindliche Kriterien, um den Einfluss von Cannabis auf die Arbeitssicherheit festzustellen.

Um zu vermeiden, dass eure Mitarbeitenden Cannabis am Arbeitsplatz konsumieren ist eure beste Chance eine Betriebsvereinbarung. Jeder Mitarbeitende, der diese unterschrieben habt, verpflichtet sich damit, der Vereinbarung nachzukommen. Außerdem könnt ihr in der Betriebsvereinbarung festlegen, welche Maßnahmen es nach sich zieht, sollten Mitarbeitende Cannabis am Arbeitsplatz konsumieren. Diese Maßnahmen sollten aber nicht nur Strafen oder Abmahnungen beinhalten, sondern auch eine Weiterbildung der Führungskräfte zu Suchtprävention und einen Stufenplan bei Mitarbeitenden, bei denen der Verdacht auf Suchtverhalten besteht.

Zudem solltet ihr immer zuerst das Gespräch mit euren Mitarbeitenden suchen, eine Abmahnung oder sogar die betriebliche Kündigung sollten nur der letzte Schritt sein.

Eine Frau, die vor anderen Mitarbeitenden spricht. © Adobe Stock, D Lahoud/peopleimages.com
Durch eine offene Kommunikation über die Risiken der Pflanze und ein gesundes Betriebsklima könnt ihr eure Mitarbeitenden vor einer Sucht schützen. © Adobe Stock, D Lahoud/peopleimages.com

Suchtprävention: Wie schützt ihr eure Mitarbeiter:innen?

Prävention von Sucht umfasst in der Praxis zwei Hauptansätze: Verhaltensprävention und Verhältnisprävention.

Bei der Verhaltensprävention liegt der Fokus auf der Stärkung individueller Ressourcen. Dies beinhaltet die Förderung von Eigenverantwortung, Konfliktfähigkeit und sozialer Kompetenz. Durch gezielte Maßnahmen sollen eure Mitarbeitenden befähigt werden, gesündere Entscheidungen zu treffen und Suchtverhalten vorzubeugen. Einige Beispiele dafür wären:

  • Aufklärungsseminare über die Risiken von Suchtmitteln wie Cannabis oder auch Alkohol und Tabak
  • Trainings und Workshops zur Stärkung von Stressbewältigungstechniken und Resilienz
  • Entwicklung von Strategien zur Bewältigung von Gruppendruck und zur Stärkung des Selbstbewusstseins
  • Mitarbeiterinterne Beratungsprogramme, bei denen sich eure Mitarbeitenden gegenseitig ohne Druck aus der Führungsebene unterstützen können
  • Förderung eines gesunden Lebensstils durch Programme zur Ernährung, Bewegung und Entspannung

Die Verhältnisprävention zielt darauf ab, soziale Strukturen und das Umfeld zu verändern, um die Gefahr einer Sucht zu erliegen zu verringern. Hierbei werden beispielsweise Rahmenbedingungen geschaffen, die den Konsum von Suchtmitteln erschweren oder alternative Freizeitangebote fördern. Einige Möglichkeiten der Verhältnisprävention wären:

  • Verbesserung der Unternehmenskultur für einen gesünderen Umgang mit Stress und Belastung
  • Einführung von Richtlinien und Regelungen zur Begrenzung des Zugangs zu Suchtmitteln am Arbeitsplatz
  • Implementierung von flexiblen Arbeitszeitmodellen, um die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben zu erleichtern
  • Förderung von Aktivitäten und Veranstaltungen, die alternative Formen der Freizeitgestaltung ohne Suchtmittelkonsum ermöglichen
  • Sensibilisierung von Führungskräften und Mitarbeitenden für das Thema Suchtprävention durch Schulungen und Weiterbildungen
  • Einbindung von externen Expertinnen und Experten sowie Beratungsstellen für Suchtprävention in die betrieblichen Maßnahmen

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Die psychische Gesundheit gewinnt immer mehr an Bedeutung. Mental gesunde Angestellte weisen nachweislich eine höhere Motivation und Produktivität auf. Die Ziele der Arbeitspsychologie liegen auf der Steigerung von Wohlbefinden, Erfüllung, Motivation und Leistung. Damit ihr in eurem Unternehmen schnell feststellen könnt, was eure Mitarbeiter:innen stresst, könnt ihr langfristigen Gesundheitsschäden oder dem Absturz in eine Sucht zuvorkommen. Wir unterstützen euch dabei, euren Mitarbeitenden zu helfen: Mit der psychischen Gefährdungsbeurteilung finden wir gemeinsam alle schädlichen Faktoren und entwickeln passende Maßnahmen. Holt euch jetzt ein erstes Angebot ein. Wir freuen uns auf eure Anfrage!

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Beitragsbild: © Adobe Stock, Aliaksandr Siamko

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